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Was bedeutet inhaltliche Qualität bei WirLernenOnline?


Materialien und deren Quellen, die auf WirLernenOnline verlinkt worden sind, haben vorab nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine rechtliche Prüfung durchlaufen. Die Qualitätsprüfung ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem geschulte Redakteurinnen von speziell für unsere Zwecke trainierte KI unterstützt werden. Dies umfasst zum einen eine Basisprüfung, bei der Quellen und sonstige Inhalte danach beurteilt werden, ob sie sich etwa generell für Bildungszwecke eignen, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und die DSGVO beachtet wird. Zum anderen erkennt man am Siegel „von der Redaktion empfohlen“ Inhalte, die von unseren Fachredakteurinnen als pädagogisch und fachlich besonders wertvoll bewertet wurden. Mehr dazu erfährst du hier: https://wirlernenonline.de/qualitaetssicherung/

Warum muss ich auf rechtliche Anforderungen achten?

WirLernenOnline steht für geprüfte Inhalte, die seitens der Nutzende bedenkenlos (weiter)verwendet werden können. Ein geprüfter Inhalt soll nicht nur unseren pädagogischen und inhaltlichen Ansprüchen entsprechen, sondern auch nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. So stellen wir sicher, dass WirLernenOnline für gute Inhalte steht.

Wie gehe ich bei der Prüfung eines Inhaltes vor?

Filterfunktion: Die geltenden Gesetze bilden den Rahmen für das, was erlaubt und was nicht gestattet ist. Sie definieren klare Grenzen und geben eindeutig vor, ob die Verlinkung eines Inhalts rechtlich in Ordnung oder bedenklich ist. Insofern fungieren die rechtlichen Anforderungen als Filter.

Ungeeignet: Erfüllt ein Inhalt auch nur eine rechtliche Anforderung nicht, dann darf er nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden. Ist er bereits verlinkt, solltest du ihn über den Melde-Button an uns melden, damit wir entsprechende Schritte einleiten können. 

Geeignet: Erfüllt ein Inhalt alle rechtlichen Anforderungen, dann darf er auf WirLernenOnline verlinkt werden und ggf. mit dem Redaktionssiegel versehen werden, wenn aus deiner Sicht auch die übrigen inhaltlichen und pädagogischen Kriterien erfüllt sind.

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Bauchgefühl: Viele der rechtlichen Anforderungen, die gleich erläutert werden, sind dir sicherlich bereits intuitiv geläufig. Inhalte, die aus rechtlicher Sicht problematisch sind, hättest du deshalb wahrscheinlich ohnehin nicht für WirLernenOnline ausgewählt. Insofern deckt sich das Bauchgefühl oft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Welche rechtlichen Anforderungen an Inhalte gibt es?

Anforderungskatalog: Es gibt insgesamt vier Themenbereiche, an die du denken solltest, wenn du einen Inhalt auf seine rechtliche Konformität hin überprüfst. Jeder einzelne Themenbereich stellt für sich genommen einen Filter dar. Ein Inhalt muss also insgesamt vier Filter passieren, bevor er auf WirLernenOnline verlinkt werden kann. Die vier Themenbereiche setzen sich wie folgt zusammen:

  


Welche Anforderungen stellt das Strafrecht an Inhalte von WirLernenOnline?


Das Strafrecht setzt die Spielregeln für das gesellschaftliche Zusammenleben. Es grenzt unser Handeln ein und definiert klare, grundlegende Verbote. Im Hinblick auf Veröffentlichungen oder Verlinkungen von Inhalten im Internet regelt das Strafrecht was nicht verbreitet oder abgebildet werden darf.

Folgende Fragen solltest du dir diesbezüglich stellen:

  • Handelt es sich bei dem Inhalt um Propagandamaterial von verbotenen Parteien oder Vereinigungen?
    Das Verbreiten von Propagandamaterial verbotener Parteien und Vereinigungen steht unter Strafe. Dazu gehören Texte, Bilder, aber auch Symbole und Lieder. Eine Liste mit verbotenen rechtsextremen Organisationen findest du hier.

    Erlaubt ist hingegen derartiges Material zu wissenschaftlichen (Aufklärungs)Zwecken zur Verfügung zu stellen. Dabei solltest du auf die konkrete Art der Darstellung und den Kontext des Inhalts achten, damit eine fundierte Auseinandersetzung im Schulkontext möglich ist. Vertraue hier auf dein didaktisches Bauchgefühl.
  • Wird der Nationalsozialismus, Antisemitismus oder andere Aspekte des Holocaust verherrlicht, geleugnet oder verharmlost?
    Inhalte, die die NS-Zeit, die in dieser Zeit begangenen Gräueltaten oder die dahinterstehende Ideologie verherrlichen, dürfen nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden. Hier liegt der Schwerpunkt erneut auf dem Verherrlichungsaspekt.
    Wissenschaftliche Dokumentationen in diesem Zusammenhang sind natürlich erlaubt. Ferner gilt auch hier das oben Gesagte: sofern die Darstellung der kritischen Auseinandersetzung oder wissenschaftlich-pädagogischen Zwecken dient, kann auch ein solcher Inhalt auf WirLernenOnline verlinkt werden. Wichtig ist die Kontextualisierung und Einordnung des Materials und ggf. der Vermerk einer entsprechenden Altersbeschränkung. Auch hier solltest du auf dein Bauchgefühl hören und abklopfen, inwiefern der Inhalt im Unterricht verwendet werden sollte.
  • Wird gegen eine bestimmte Gruppe gehetzt?
    Es ist verboten gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu hetzen, zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalthandlungen aufzurufen. Außerdem verbietet das Strafrecht Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit zu beleidigen oder zu verleumden. Derartige Inhalte dürfen nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden.
  • Werden kinderpornografische Szenen gezeigt?
    Es ist verboten Szenen sexueller Handlung mit oder an Kindern oder anderen Schutzbefohlenen zu zeigen. Verboten ist nicht nur das Zeigen der eigentlichen sexuellen Handlung, sondern bereits das Abbilden von Kindern in unnatürlichen Posen. Die Grenze stellt auch hier dein Bauchgefühl dar. 
  • Wird die Begehung schwerer Straftaten angekündigt?
    Nicht nur die Begehung eines Mordes oder Totschlages, sondern bereits die Androhung der Begehung eines solchen Delikts ist verboten. Darunter fällt auch die Androhung einer schweren Körperverletzung oder eines Landfriedensbruches.

Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:

  • Verlinkung von national-sozialistischer Propaganda
  • Verlinkung von verfassungsfeindlichen Symbolen
  • Verlinkung von Kinderpornografie
  • Verlinkung von Hetze & Diskriminierung
  • Verlinkung von Inhalten, die Straftaten ankündigen

  

Welche Anforderungen stellt der Jugendschutz an Inhalte von WirLernenOnline?


Der Jugendschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen im Internet und in der Öffentlichkeit zu schützen. Als negativ gelten Einflüsse, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu stören.

Folgende Fragen sind dabei relevant:

  • Ist der Inhalt pornografischer Natur?
    Rein pornografische Inhalte dürfen aus Gründen des Jugendschutzes Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden. Abzugrenzen von pornografischen Inhalten sind solche, die der sexuellen Aufklärung oder der wissenschaftlichen Auseinandersetzung damit dienen. Hier solltest du auf eine angemessene Altersbeschränkung durch eine entsprechende Kennzeichnung achten.
  • Verherrlicht der Inhalt Krieg und Gewalt?
    Inhalte, die den Krieg, damit verbundene Handlungen oder Gewalt als solche verherrlichen oder beschönigen, dürfen auf WirLernenOnline nicht verlinkt werden. Hintergrund dieses Verbots ist es, Kinder und Jugendliche vor derart prägenden Eindrücken zu schützen.
    Dokumentarische Darstellungen zum Zwecke der wissenschaftlichen-pädagogischen Auseinandersetzung sind mit einer entsprechenden Kennzeichnung der Altersbeschränkung jedoch möglich. Kriterien, die bei der Auswahl eine Rolle spielen sollten, sind die konkrete Ausgestaltung der Gewaltdarstellung und ihre Intensität.
  • Zeigt die Quelle starke seelische oder körperliche Qualen, die die Menschenwürde der dargestellten Personen verletzt?
    Der Jugendschutz will verhindern, dass Menschen entstellt, entmenschlicht und insgesamt würdelos dargestellt werden. Insbesondere, wenn die Darstellung der Qualen als reiner Selbstzweck fungiert, sollten diese Inhalte keinen Eingang auf die WirLernenOnline-Plattform finden.
    Auch hier kommt es jedoch auf den Kontext und die Einordnung der Darstellung an. Außerdem solltest du eine entsprechende Altersbeschränkung vornehmen. 

Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:

  • Verlinkung von pornografischen Inhalten
  • Verlinkung von kriegs- oder gewaltverherrlichenden Inhalten
  • Verlinkung von Zurschaustellung körperlicher oder seelischer Qualen



Welche Anforderungen stellt das Persönlichkeitsrecht an Inhalte von WirLernenOnline?


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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verleiht jedem Menschen das Recht selbst darüber zu entscheiden, ob und wie er in der Öffentlichkeit dargestellt oder abgebildet wird und welche Informationen über ihn verbreitet werden dürfen. Ob ein Bild, ein Video oder ein Text über eine Person im Internet veröffentlich werden darf, liegt also in der Hand der konkret betroffenen Person. Dieser Grundsatz gilt allerdings nur eingeschränkt für sogenannte Personen des öffentlichen Lebens oder der Zeitgeschichte, da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Informationsinteresse an diesen Personen hat. Eine Einwilligung dieser Personen in die Veröffentlichung eines sie betreffenden Inhalts ist deshalb in der Regel nicht erforderlich.

Folgende Fragen sind dabei relevant:

  • Zeigt die Quelle Menschen in herabwürdigender Art und Weise oder verbreitet sie herabwürdigende Informationen über bestimmte Personen?
    Um potenziellen Konflikten mit den abgebildeten Personen von vornherein aus dem Weg zu gehen, solltest du keine Inhalte auf WirLernenOnline verlinken, die geeignet sind, Menschen zu beleidigen, sie herabzuwürdigen oder sie in ihrem öffentlichen Ansehen zu verletzen. Hier hilft es, sich in die abgebildete Person hineinzuversetzen und zu überlegen, ob du mit der konkreten Art der Darstellung einverstanden wärst, wenn sie dich betreffen würde. Es gilt der Grundsatz, was du nicht willst, dass man dir tut…
  • Verletzt die Quelle die Privatsphäre von Menschen?
    Jeder hat ein Recht darauf, bestimmte Bereiche seines Lebens vor den Augen der Öffentlichkeit zu schützen. Die Grenzen zwischen der für die Öffentlichkeit grundsätzlich unzugängliche Privatsphäre und der sogenannten Sozialsphäre verläuft allerdings fließend. Zur Sozialsphäre gehört all das, was Menschen selbst in die Öffentlichkeit tragen oder wenn sie sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben. Zur Privatsphäre zählt all das, was sie „hinter geschlossener Tür“ zu tun pflegen. Dazu zählen insbesondere die Bereiche der Wohnung oder andere private Orte. Auch hier kannst du dich wieder auf dein Bauchgefühl verlassen. Wenn es dir selbst unangenehm wäre, wenn bestimmte Informationen über dich ins Internet gelangen würden, dann sollte WirLernenOnline auch nicht an der Verbreitung solcher Materialien beteiligt sein.
  • Zeigt die Quelle (Privat)Personen ohne deren Einwilligung?
    Unabhängig von der Art der Darstellung oder ihrem konkreten Inhalt, ist ein Material aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht dann unbedenklich, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung der Abbildung eingewilligt hat.
    Oft ist allerdings nicht direkt erkennbar, ob jemand seine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos oder eines Videos gegeben hat. Vorsicht ist insbesondere bei der Abbildung von Schülern oder Schulklassen geboten. Hier ist es erforderlich, dass jeder einzelne Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter der Veröffentlichung des Fotos oder des Videos zugestimmt hat. Auch bei privaten Schnappschüssen, solltest du erst prüfen, ob die abgebildeten Personen überhaupt von dem Foto oder Video wissen und ob sie wollten, dass es veröffentlicht wird.

Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:

  • Verlinkung von Inhalten mit herabwürdigenden Aussagen
  • Verlinkung von Inhalten, die in die Privat- oder Intimsphäre eingreifen
  • Verlinkung von Inhalten, die Personen ohne deren Einwilligung abbilden



Welche Anforderungen stellt das Urheberrecht an Inhalte von WirLernenOnline?


Das Urheberrecht schützt geistige Werke vor der unberechtigten Nutzung durch Dritte und räumt dem Schöpfer eines Werkes, also dessen Urheber, das Recht ein, darüber zu entscheiden, wie mit seinem Werk umgegangen werden soll. Analog zum Persönlichkeitsrecht, ist die Entscheidung ob und wie ein Werk genutzt werden darf also dem Urheber als Rechteinhaber vorbehalten. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob ein Werk überhaupt veröffentlicht werden darf, ob dies nur gegen eine Gebühr zu erfolgen hat und ob der Schöpfer des Werkes bei der Veröffentlichung genannt werden soll.

Folgende Fragen sind dabei relevant:

  • Darf der Inhalt frei geteilt werden?
    Hier sind folgende zwei Szenarien zu unterscheiden:

    Verlinkung von Inhalten
    Das Urheberrecht sieht in der Verlinkung von bereits im Internet an anderer Stelle veröffentlichter Inhalte keine urheberrechtlich relevante Handlung. Deshalb dürfen grundsätzlich erst einmal alle Inhalte, egal unter welcher Lizenz sie stehen, verlinkt werden, also auch solche Inhalte, die unter einem Copyright © stehen. Unter welcher Lizenz ein Inhalt steht, erkennst du in der Regel an dem jeweiligen Lizenzzeichen, das unter einem Bild, Video oder Text abgebildet ist. Wichtig ist nur, den Urheber inklusive der entsprechenden Lizenz bei der Verlinkung auf WirLernenOnline zu nennen.

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn Inhalte ohne das Wissen des Urhebers und damit ohne seine Einwilligung ins Internet gelangt sind. Ist dies der Fall, dann ist auch die Verlinkung dieser Inhalte nicht erlaubt. Wenn du dir also nicht sicher bist, ob der Urheber der Veröffentlichung zugestimmt hat oder die jeweilige Lizenz nicht klar zu erkennen ist, dann sollte der Inhalt nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden.

    Hochladen von Inhalten
    Von der reinen Verlinkung ist das Hochladen eines Inhalts zu unterscheiden. Das ist der Fall, wenn du beispielsweise ein Arbeitsblatt direkt auf WirLernenOnline hochlädst und nicht nur die verlinkte Seite im Internet angibst. Das Urheberrecht sieht in dem Hochladen eines Inhalts eine urheberrechtlich relevante Handlung, weil nicht lediglich auf einen bereits bestehenden Speicherort verwiesen wird, sondern der Inhalt an einem neuen Ort abgelegt wird. Das Hochladen von Inhalten ist nur bei einer freien Lizenz gestattet, also wenn der Urheber der Vervielfältigung seines Werkes ohne eine Gebühr zugestimmt hat. Dies ist beispielsweise bei sogenannten Open Educational Resources der Fall. Was genau das heißt, erfährst du weiter unten.
  • Darf ich eigene Inhalte auf WirLernenOnline verlinken?
    Auch wenn du eigene Inhalte auf WirLernenOnline verlinken oder hochladen möchtest, solltest du vorher prüfen, ob dir das Werk allein gehört, oder ob du Elemente eines anderen Werkes verwendet hast, die wiederum selbst urheberrechtlich geschützt sind. Auch dann brauchst du die Zustimmung des Urhebers, bevor du deinen Inhalt verlinken bzw. hochladen darfst. Besonders hilfreich sind dabei Open Educational Resources! Wenn du dir hier noch nicht sicher bist, mache hier einen kleinen Kurs zum Thema: https://einstiegoer.de/

Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:

  • Verlinkung von Inhalten, deren Lizenz unklar ist
  • Verlinkung von Inhalten, die ohne die Zustimmung des Urhebers ins Internet gelangt sind
  • Hochladen von Inhalten, die nicht unter einer freien Lizenz stehen
  • Verlinkung oder Hochladen von eigenen Inhalten, die auf fremdem Material basieren, das nicht unter einer freien Lizenz steht



Was bedeutet “gute Metadatenqualität”?


Warum das Anreichern von Materialien und sonstigen Inhalten mit Metadaten so wichtig ist und worum es sich dabei überhaupt handelt, wird in diesem kurzen Video anschaulich erklärt:

Wir unterscheiden zwischen:

Quellen: Quellen sind Webseiten oder Portale, die selbst mehrere Lehr- und Lernmaterialien sammeln und zur Verfügung stellen und von denen WirLernenOnline teilweise Materialien bezieht. Die Quellenerschließungsübersicht gibt Auskunft darüber, welche Quellen bei uns schon vorhanden sind und wie der Status bei noch ausstehenden ist. 

Folgende Metadaten gehören zu einer Quelle:

Tools: Ein Tool ist ein Hilfswerkzeug für den Unterricht, etwa ein Schreibprogramm, ein digitaler Taschenrechner, eine Visualisierungs-Software, eine Online-Anwendung für  kollaboratives Arbeiten oder auch ein Spiel zum Sprachenlernen.

Folgende Metadaten gehören zu einem Tool:

Material: Ein Material bezieht sich etwa auf eine einzelne Datei, ein Arbeitsblatt als PDF- oder Word-Dokument, eine Erläuterungs-Seite, ein Wiki-Beitrag, ein Video, eine Audio-Datei, eine einzelne Online-Übung usw.. 

Folgende Metadaten gehören zu einem Material:

Methode: Methode umfasst Erklärungen zu Unterrichtsmethoden und deren Einsatzszenarien anhand praktischer Beispiele. Metadaten zur Beschreibung von Methoden werden gerade noch konsolidiert.



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