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  • Autonomieförderung: Hauptziel ist die Förderung der Autonomie der Lernenden durch Entwicklung kritischen Denkens und selbstständiger Urteilsbildung [1, 5].

  • Subjektivistische vs. objektivistische Wertvorstellungen: Subjektivistische Theorien , die betonen individuelle Perspektiven und Bedürfnisse und Perspektiven der Lernenden berücksichtigen, sind , während objektivistische Theorien auf universellen Werten basieren. Subjektivistische Ansätze können mit dem Neutralitätsgebot vereinbar sein, da sie Raum für individuelle Interpretation lassen. Objektivistische Theorien, die von universell gültigen Werten ausgehen, sind problematisch, da sie nicht allen Lernenden gleichermaßen gerecht werden Ansätze hingegen bergen das Risiko, bestimmte Werte als absolut darzustellen und somit weniger offen für alternative Ansichten zu sein. [1, 6].

  • Erfahrungen als Legitimationsgrundlage: Bildungsinhalte sollten aufgrund der Erfahrungen ausgewählt werden, die sie ermöglichen, nicht aufgrund eines vermeintlich intrinsischen Wertes [1, 6].

  • Grenzen der Neutralität: Das Neutralitätsgebot ist kein absolutes Prinzip. Abweichungen sind zulässig, um demokratische Grundwerte zu verteidigen oder Menschenrechte zu wahren [2, 7].

  • Dynamik und gesellschaftlicher Kontext: Das Verständnis von Neutralität ist wandelbar und abhängig vom gesellschaftlichen Kontext [2, 7].

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  • Kopftuchurteil (BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10): Das Bundesverfassungsgericht betont die Neutralitätspflicht von Lehrkräften und dass äußere Symbole den Schulfrieden nicht gefährden dürfen [14].

Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen

Obwohl Lehrende im privaten Raum Meinungsfreiheit genießen, sind sie im schulischen Kontext an die Pflicht zur Neutralität gebunden. Dies bedeutet, dass sie im Unterricht keine politischen Positionen einseitig vertreten oder Lernende in ihrer Meinungsbildung beeinflussen dürfen. Dies gilt auch für verwendete Lernmaterialien.

Kriterien und Aussagen zur Bewertung der Neutralität

...

Im ersten Schritt werden die 24 Bewertungsfragen gewichtet. Diese Gewichtungen spiegeln die relative Bedeutung jeder Frage im Gesamtscore und der Relevanz für die Bewertung der Neutralität wider. Die Summe aller Gewichtungen muss 1.0 ergeben.

Frage Nr.

Frage

Gewichtung

1

Werden verschiedene Perspektiven auf das Thema umfassend und gleichwertig präsentiert?

0.05

2

Werden die unterschiedlichen Perspektiven neutral und ohne Vorurteile beschrieben?

0.05

3

Bietet das Material den Lernenden die Möglichkeit, eine eigene Meinung zu bilden, ohne sie zu beeinflussen?

0.05

4

Wird auf manipulative Sprache und emotionale Beeinflussung konsequent verzichtet?

0.05

5

Sind alle Informationen durch glaubwürdige und verlässliche Quellen belegt?

0.05

6

Werden alternative wissenschaftliche Theorien fair und nachvollziehbar dargestellt?

0.05

7

Werden politische Positionen ausgewogen und ohne Präferenz präsentiert?

0.05

8

Vermeidet das Material bewusst die Bevorzugung bestimmter politischer Parteien oder Ideologien?

0.05

9

Regt das Material die Lernenden dazu an, kritisch zu hinterfragen und eigenständig zu analysieren?

0.05

10

Werden Methoden zur strukturierten Analyse und Bewertung von Informationen klar vermittelt?

0.05

11

Sind die demokratischen Grundwerte verständlich und objektiv erklärt?

0.025

12

Wird die Reflexion demokratischer Prinzipien angeregt, ohne Vorgaben zu machen?

0.025

13

Werden praktische Beispiele und Übungen neutral und ohne ideologische Voreingenommenheit dargestellt?

0.025

14

Wird die Anwendung des Gelernten in der Praxis ohne ideologische Färbung gefördert?

0.025

15

Ist das Material altersgerecht aufbereitet und berücksichtigt es den Entwicklungsstand der Lernenden?

0.025

16

Berücksichtigt das Material verschiedene Lernstile und Bedürfnisse der Lernenden?

0.025

17

Werden die Inhalte neutral und ohne persönliche Wertungen des Autors dargestellt?

0.05

18

Beeinflussen persönliche Überzeugungen des Autors nicht die Art und Weise der Darstellung?

0.05

19

Wird bewusst darauf verzichtet, eine bestimmte Weltanschauung als einzig gültig darzustellen?

0.05

20

Werden alternative Sichtweisen respektiert und als legitime Optionen dargestellt?

0.05

21

Bietet das Material Strategien zur Erkennung von Fehlinformationen und Desinformation?

0.05

22

Wird die Bedeutung und der Einfluss von Fehlinformationen kritisch thematisiert?

0.05

23

Sind die dargestellten Informationen aktuell und auf dem neuesten Stand?

0.025

24

Werden relevante aktuelle Ereignisse, wenn notwendig, objektiv in die Inhalte eingebunden?

0.025

Bewertungskala für die Aussagen

...

  • zusätzlich kann ein Wert einbezogen werden, der die Überzeugung darstellt, das die Frage sicher bzw. korrekt bewertet werden konnte (Likert-Skala 1-4).

  • Fragen wenn eine Bewertungsfrage mit einem niedrigen Wert können von der Berechnung ausgeschlossen werden, um die Qualität des Scorings weiter zu erhöhen

Bewertung des Scorings

...

Endpunktzahl

...

Erfüllungsgrad

...

Beschreibung

...

5

...

≥ 90 %

...

Hervorragende Neutralität

...

4

...

≥ 70 % bis < 90 %

...

Gute Neutralität

...

3

...

≥ 50 % bis < 70 %

...

Durchschnittliche Neutralität

...

2

...

≥ 30 % bis < 50 %

...

Unterdurchschnittliche Neutralität

...

1

...

≥ 10 % bis < 30 %

...

Mangelnde Neutralität

...

0

...

< 10 %

...

  • geringen Überzeugungs-Wert (z.B. 1 oder 2) beantwortet wird, kann diese Frage von der Gesamtbewertung ausgeschlossen werden

  • dies dient dazu, Unsicherheiten in der Bewertung zu minimieren und den Gesamtscore präziser zu gestalten

  • ein hoher Confidence-Wert (3 oder 4) bedeutet, dass der Bewertende sich sicher ist, die Frage korrekt zu bewerten, und diese dann voll in die Score-Berechnung einfließt

Beispiel für die Score-Berechnung:

  • Frage 1: Score = 4, Überzeugung = 4 → volle Berücksichtigung (4 Punkte x Gewichtung)

  • Frage 2: Score = 3, Überzeugung = 2 → nicht berücksichtigt (0 Punkte, da niedrige Überzeugung)

Bewertung des Scorings

Endpunktzahl

Dezimalzahl *

Erfüllungsgrad

Beschreibung

5

>4 und <=5

≥ 90 %

Hervorragende Neutralität

4

>3 und <=4

≥ 70 % bis < 90 %

Gute Neutralität

3

>2 und <=3

≥ 50 % bis < 70 %

Durchschnittliche Neutralität

2

>1 und <=2

≥ 30 % bis < 50 %

Unterdurchschnittliche Neutralität

1

>0 und <=1

≥ 10 % bis < 30 %

Mangelnde Neutralität

0

0

< 10 %

Keine Neutralität

* die verwendete Verteilung soll die Wertebereiche gleichmäßiger über die Stufen verteilen als normales Runden

Vorteile des Scoringsystems

  • Nachvollziehbarkeit: Eine Die Verwendung einer 4er Likert-Skala kann nur mit einer Tendenz sorgt für klare Entscheidungsprozesse. Mit dieser Skala müssen Bewertungen immer eine eindeutige Tendenz ausdrücken, entweder für oder gegen ein Kriterium beantwortet werden und ist auf Grund der geringeren Abstufung besser überprüfbar

  • Anpassungsfähigkeit: Gewichtungen können an den Kontext und aktuelle Erkenntnisse angepasst werden. Der Fragenkatalog kann ebenfalls angepasst werden.

  • Transparenz: Klare Struktur und Nachvollziehbarkeit.

  • Vergleichbarkeit: Normalisierung ermöglicht Vergleich verschiedener Inhalte.

  • Keine Benachteiligung: Nicht anwendbare Kriterien werden ausgeschlossen.

  • Optionale Qualitätssteigerung durch Überzeugung: Confidence-Werte können die Qualität der in die Berechnung einbezogenen Werte verbessern. Die übersichtliche Abstufung ermöglicht eine präzisere Überprüfung der Ergebnisse und reduziert Unklarheiten.

  • Anpassungsfähigkeit: Das Scoringsystem ist flexibel gestaltet und kann leicht an verschiedene Kontexte oder aktuelle Erkenntnisse angepasst werden. Sowohl die Gewichtung der einzelnen Fragen als auch der gesamte Fragenkatalog lassen sich auf veränderte Rahmenbedingungen oder neue Anforderungen ausrichten.

  • Transparenz: Durch die klare Struktur des Bewertungsprozesses wird gewährleistet, dass jede Entscheidung für Außenstehende nachvollziehbar bleibt. Der Bewertungsmechanismus sowie die Gewichtung der Kriterien sind leicht verständlich und transparent dokumentiert.

  • Vergleichbarkeit: Dank der Normalisierung der Ergebnisse ermöglicht das System einen direkten Vergleich verschiedener Inhalte, auch wenn unterschiedliche Kriterien oder Gewichtungen zur Anwendung kommen. Dies erleichtert es, die Neutralität mehrerer Bildungsmaterialien objektiv miteinander zu vergleichen.

  • Fairness: Kriterien, die für ein spezifisches Material nicht anwendbar sind, werden aus der Bewertung ausgeschlossen, sodass keine Benachteiligung entsteht. Dies gewährleistet eine faire Beurteilung, unabhängig davon, wie umfassend oder spezifisch das geprüfte Material ist.

  • Qualitätssteigerung durch Überzeugungs-Werte: Die Integration von Überzeugungs-Werten in das Bewertungssystem erlaubt es, die Qualität der Bewertungen zu steigern. Unsichere oder schwer bewertbare Fragen können durch geringere Überzeugungs-Werte gekennzeichnet werden, wodurch sie weniger Gewicht im Gesamtscore erhalten und somit die Gesamtbewertung verlässlicher machen.

Muster-Prompt für die Bewertung

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  • Subjektive Wahrnehmung: Neutralität wird individuell unterschiedlich wahrgenommen, da persönliche Werte und Erfahrungen die Interpretation beeinflussen.

  • Kontextabhängigkeit und gesellschaftlicher Wandel: Die Wahrnehmung von Neutralität hängt vom gesellschaftlichen Kontext ab, der sich ständig verändert.

  • Einfluss persönlicher Überzeugungen: Lehrkräfte und Autor*innen bringen eigene Meinungen ein, die unbewusst die Neutralität beeinflussen können.

  • Komplexität der Themen: Manche Themen sind so vielschichtig, dass eine vollständige und ausgewogene Darstellung schwierig ist.

  • Fehlende klare Definition von Neutralität: Ohne eine einheitliche, allgemein anerkannte Definition ist eine objektive Bewertung herausfordernd.

...

  • Neutralität beeinflussen können.

  • Komplexität der Themen: Manche Themen sind so vielschichtig, dass eine vollständige und ausgewogene Darstellung schwierig ist.

  • Fehlende klare Definition von Neutralität: Ohne eine einheitliche, allgemein anerkannte Definition ist eine objektive Bewertung herausfordernd.

Diese Herausforderungen verdeutlichen, dass die Bewertung der Neutralität eine kontinuierliche und reflektierte Aufgabe ist, die Sensibilität und Anpassungsfähigkeit erfordert.

Glossar

  • Ausgewogenheit
    Ausgewogenheit bezieht sich auf die faire und gleichwertige Darstellung unterschiedlicher Standpunkte und Meinungen. Um eine ausgewogene Perspektive zu bieten, müssen Lehrkräfte sicherstellen, dass kein Standpunkt überproportional betont wird und alle relevanten Perspektiven gehört werden.

  • Demokratie- und Menschenrechtsbildung
    Dieser Begriff umfasst die Vermittlung von demokratischen Grundwerten, wie Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit und Toleranz, sowie die Bedeutung der Menschenrechte. Die Bildung in diesen Bereichen sollte neutral und ohne ideologische Voreingenommenheit erfolgen, um den Lernenden ein fundiertes Verständnis der Werte und Rechte in einer demokratischen Gesellschaft zu vermitteln.

  • Fehlinformation
    Fehlinformation bezeichnet Informationen, die falsch oder irreführend sind und die Lernenden in die Irre führen können. Im Bildungskontext ist es wichtig, Fehlinformationen zu erkennen und Strategien zu vermitteln, um diese von korrekten Informationen zu unterscheiden.

  • Indoktrination
    Indoktrination bedeutet, dass den Lernenden eine bestimmte Weltanschauung oder Ideologie aufgedrängt wird, ohne dass sie die Möglichkeit haben, diese kritisch zu hinterfragen. Indoktrinierende Inhalte fördern keine eigene Meinungsbildung, sondern zwingen den Lernenden eine bestimmte Denkweise auf.

  • Kontroversität
    Im Bildungskontext bezieht sich Kontroversität auf die Notwendigkeit, kontroverse oder strittige Themen so zu unterrichten, dass alle relevanten Meinungen und Ansichten gleichwertig dargestellt werden. Es darf keine einseitige Beeinflussung der Lernenden stattfinden, indem nur eine Seite der Debatte betont wird.

  • Neutralität
    Neutralität bedeutet im Bildungskontext, dass kontroverse Themen und verschiedene Perspektiven unvoreingenommen und ohne Bevorzugung einer Seite dargestellt werden. Lehrkräfte und Bildungsmaterialien sollten keine persönliche oder institutionelle Meinung aufzwingen, sondern Lernenden Raum lassen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

  • Objektivität
    Objektivität bedeutet, dass Informationen faktenbasiert und ohne persönliche oder emotionale Färbung dargestellt werden. Im Bildungsbereich bedeutet dies, dass Inhalte sachlich und unvoreingenommen vermittelt werden, basierend auf überprüfbaren Fakten und Daten.

  • Objektivistische Theorien
    Objektivistische Theorien gehen davon aus, dass es universelle, unveränderliche Wahrheiten gibt, die für alle Lernenden gleichermaßen gelten. Diese Theorien können problematisch sein, wenn sie dazu führen, dass alternative Sichtweisen oder individuelle Erfahrungen als weniger gültig oder irrelevant betrachtet werden.

  • Subjektivistische Theorien
    Subjektivistische Theorien berücksichtigen die individuellen Perspektiven und Erfahrungen der Lernenden. Sie lassen Raum für verschiedene Interpretationen und Ansichten, da sie davon ausgehen, dass es keine absoluten Wahrheiten gibt, sondern Wissen immer im Kontext der persönlichen Erfahrung steht.

  • Überwältigungsverbot
    Das Überwältigungsverbot besagt, dass Lernende nicht durch einseitige oder manipulative Darstellung von Inhalten in eine bestimmte Richtung gedrängt werden dürfen. Es ist wichtig, dass Lernende die Freiheit haben, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen, ohne dass ihnen bestimmte Sichtweisen aufgedrängt werden.

Literaturverzeichnis

  1. Haker, C. (2017). Bildung und Neutralität: Über die politische und religiöse Gestaltung staatlicher Erziehung. De Gruyter.

  2. Wieland, J. (2022). Auftrag zu politischer Bildung und Neutralitätspflichten von Schulen. Recht & Bildung, 1, 3–9.

  3. Koschmieder, C., & Koschmieder, J. (2019). Wider das Märchen von der Neutralität. In Wehrhaft statt neutral? (S. 99–110). Kohlhammer.

  4. Mette, N. (2019). (Vorläufige) Grenzen der Emanzipation. In Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik (S. 179–186). Springer VS.

  5. Wieland, J. (2019). Mythos Neutralität in Schule und Unterricht. Friedrich-Ebert-Stiftung.

  6. Haker, C., & Otterspeer, L. (2021). Bedingte Autonomie, nicht Neutralität – »Neutrale Schulen Hamburg« (AfD) und ihre Kritik. In Wehrhaft statt neutral? (S. 209–227). Kohlhammer.

  7. Rucker, J. (2021). Kontroversen über Kontroversitätsgebote. In Wehrhaft statt neutral? (S. 69–88). Kohlhammer.

  8. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. (1949). Bundesgesetzblatt. URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz

  9. Gesetze im Internet. Artikel 21 GG. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

  10. Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). (2009). Bundesgesetzblatt. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html

  11. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). (2005). Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000424

  12. Beutelsbacher Konsens. (2023). In Wikipedia. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Beutelsbacher_Konsens

  13. Vereinte Nationen. (1989). Übereinkommen über die Rechte des Kindes. URL: https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/un-kinderrechtskonvention

  14. Bundesverfassungsgericht. (2015). Kopftuchurteil (1 BvR 471/10). URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

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