Table of Contents | ||||||||||||
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Rechtliche Grundlagen
1.1 Grundgesetz (GG)
Artikel 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]." Dieses Grundrecht gilt für Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen. Allerdings findet die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt oder die Rechte anderer verletzt. Lehrkräfte dürfen ihre Meinung äußern, solange sie die Neutralität des Staates und die Bildungsziele nicht gefährden.
Artikel 7 GG – Schulwesen:
"Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Dies betont die Verantwortung des Staates für das Bildungssystem und impliziert die Pflicht zur Neutralität im Schulwesen. Die staatliche Aufsicht soll sicherstellen, dass Bildungseinrichtungen im Einklang mit der Verfassung handeln.
Artikel 21 Abs. 1 GG – Parteien:
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Daraus folgt das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien. Im schulischen Kontext bedeutet dies, dass Lehrkräfte parteipolitische Neutralität wahren müssen und keine Partei bevorzugen oder benachteiligen dürfen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
1.2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
§ 33 BeamtStG – Grundpflichten:
"Beamtinnen und Beamte haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen." Lehrkräfte als Beamte sind verpflichtet, neutral zu handeln und aktiv für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Parteipolitische Beeinflussung im Unterricht ist unzulässig.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/33.html
1.3 Schulgesetze der Bundesländer
Beispiel: Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW, § 2 Abs. 8):
"Lehrkräfte und Schulleitungen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der Grundlage der Verfassung durchzuführen. Sie sind zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet." Ähnliche Bestimmungen finden sich in den Schulgesetzen anderer Bundesländer und betonen die Neutralität und Unparteilichkeit im Bildungswesen.
1.4 Beutelsbacher Konsens
Der Beutelsbacher Konsens ist eine zentrale pädagogische Leitlinie für die politische Bildung und umfasst drei Prinzipien:
...
Überwältigungsverbot: Lernende dürfen nicht durch den Unterricht in eine bestimmte Richtung gedrängt oder indoktriniert werden.
...
Definition von Neutralität im Bildungskontext
Der Begriff Neutralität stammt vom lateinischen Wort ne-uter, was "keiner von beiden" oder "Nichteinmischung" bedeutet. Im Bildungskontext bedeutet Neutralität, dass darauf verzichtet wird, kontroverse oder umstrittene Wertvorstellungen einseitig zu bevorzugen oder zu fördern [1, 2]. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und ein autonomes Leben zu führen.
Ausgewogenheit beschreibt die faire und objektive Darstellung von Inhalten und Perspektiven im Bildungsprozess. Beide Konzepte sind eng miteinander verknüpft, da eine neutrale Haltung nur durch eine ausgewogene Präsentation verschiedener Standpunkte erreicht werden kann [3, 4]. Um den Umgang mit den Begriffen zu erleichtern, werden sie gemeinsam betrachtet.
Zentrale Aspekte des Neutralitätsgebots im Bildungsbereich
Autonomieförderung: Hauptziel ist die Förderung der Autonomie der Lernenden durch Entwicklung kritischen Denkens und selbstständiger Urteilsbildung [1, 5].
Subjektivistische vs. objektivistische Wertvorstellungen: Subjektivistische Theorien betonen individuelle Perspektiven und Bedürfnisse der Lernenden, während objektivistische Theorien auf universellen Werten basieren. Subjektivistische Ansätze können mit dem Neutralitätsgebot vereinbar sein, da sie Raum für individuelle Interpretation lassen. Objektivistische Ansätze hingegen bergen das Risiko, bestimmte Werte als absolut darzustellen und somit weniger offen für alternative Ansichten zu sein. [1, 6].
Erfahrungen als Legitimationsgrundlage: Bildungsinhalte sollten aufgrund der Erfahrungen ausgewählt werden, die sie ermöglichen, nicht aufgrund eines vermeintlich intrinsischen Wertes [1, 6].
Grenzen der Neutralität: Das Neutralitätsgebot ist kein absolutes Prinzip. Abweichungen sind zulässig, um demokratische Grundwerte zu verteidigen oder Menschenrechte zu wahren [2, 7].
Dynamik und gesellschaftlicher Kontext: Das Verständnis von Neutralität ist wandelbar und abhängig vom gesellschaftlichen Kontext [2, 7].
Rechtliche Grundlagen der Neutralität in der Bildung
Grundgesetz (GG)
Artikel 3 GG – Gleichheitssatz: Verpflichtet den Staat zur Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Religion, Weltanschauung oder politischer Überzeugung. Im Bildungsbereich bedeutet dies, dass alle Schülerinnen und Schüler gleiche Chancen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung haben müssen [8].
Artikel 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]". Dieses Grundrecht gilt für Lehrkräfte und Lernende gleichermaßen. Allerdings findet die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt oder die Rechte anderer verletzt [8].
Artikel 7 GG – Schulwesen: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Dies betont die Verantwortung des Staates für das Bildungssystem und impliziert die Pflicht zur Neutralität innerhalb der Bildungseinrichtungen [8].
Artikel 21 Abs. 1 GG – Parteien: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Daraus folgt das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien. Im schulischen Kontext bedeutet dies, dass Lehrkräfte parteipolitische Neutralität wahren müssen und keine Partei bevorzugen oder benachteiligen dürfen [9].
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
§ 33 BeamtStG – Grundpflichten: "Beamtinnen und Beamte haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen." Lehrkräfte als Beamte sind verpflichtet, neutral zu handeln und aktiv für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Politische Beeinflussung im Unterricht ist unzulässig [10].
Schulgesetze der Bundesländer
Beispiel: Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW, § 2 Abs. 8): "Lehrkräfte und Schulleitungen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der Grundlage der Verfassung durchzuführen. Sie sind zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet." Ähnliche Bestimmungen finden sich in den Schulgesetzen anderer Bundesländer und betonen die Neutralität und Unparteilichkeit im Bildungswesen [11].
Beutelsbacher Konsens
Überwältigungsverbot: Lernende dürfen nicht indoktriniert werden; Raum für eigene Meinungen ist essenziell.
Kontroversitätsgebot: Kontrovers diskutierte Themen müssen im Unterricht kontrovers dargestellt werden.
Schülerorientierung: Förderung der Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, sich eigenständig eine Meinung zu bilden
...
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Beutelsbacher_Konsens https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/
...
[12].
Menschenrechtsverträge
UN-Kinderrechtskonvention:
...
Garantiert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung und freie Meinungsäußerung [13].
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR):
...
Artikel 26 betont das Recht auf Bildung und die Förderung von Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und ethnischen oder religiösen Gruppen [13].
...
1.6 Verwaltungsrechtliche Vorschriften
Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an Schulen:
Diese Regelungen stellen sicher, dass schulische Veranstaltungen mit Politikern pluralistisch und ausgewogen gestaltet sind.
1.7 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Beispiel: Kopftuchurteil (BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10):
Das Bundesverfassungsgericht betont die Neutralitätspflicht von Lehrkräften und dass äußere Symbole den Schulfrieden nicht gefährden dürfen.
2. Pädagogische Richtlinien
2.1 Beutelsbacher Konsens
Überwältigungsverbot: Schüler dürfen nicht indoktriniert werden; Raum für eigene Meinungen ist essentiell.
Kontroversitätsgebot: Kontrovers diskutierte Themen müssen im Unterricht kontrovers dargestellt werden.
Schülerorientierung: Eigenständige Urteilsbildung der Schüler wird gefördert.
2.2 Menschenrechtsbildung
Förderung der Menschenwürde: Achtung der Menschenrechte; Ablehnung rassistischer und extremistischer Positionen.
Aktive Auseinandersetzung: Kritische Behandlung extremistischer Ansichten, die nicht als legitime Meinungen gelten.
2.3 Demokratiebildung
Toleranz und Pluralismus: Respekt vor Vielfalt und Meinungsfreiheit wird gefördert.
Erziehungsziel Demokratie: Schüler werden zu verantwortungsvollen Bürgern erzogen, die demokratische Werte schätzen.
2.4 Kontroversität und Neutralität
Sachlichkeit und Pluralismus: Ausgewogene, faktenbasierte Inhalte ohne persönliche Beeinflussung.
Ablehnung menschenfeindlicher Positionen: Rassistische oder verfassungsfeindliche Ansichten werden nicht gleichwertig behandelt.
2.5 Individuelle Förderung
Schülerorientierung: Anpassung der Inhalte an individuelle Lernbedürfnisse.
Kritische Reflexion: Förderung des Hinterfragens und der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen.
2.6 Vermeidung von Indoktrination
Neutralität vs. Wertevermittlung: Neutralität der Lehrkräfte bei gleichzeitiger aktiver Verteidigung demokratischer Werte.
2.7 Umgang mit politischen Äußerungen
Meinungsfreiheit: Schüler dürfen ihre Meinung äußern, sofern sie die demokratischen Grundwerte respektieren. Lehrkräfte greifen bei extremistischen Äußerungen ein.
2.8 Auseinandersetzung mit kontroversen Themen
Förderung der Urteilsbildung: Politische Konflikte als Lernmöglichkeiten nutzen.
Lehrerposition bei extremen Ansichten: Klare Ablehnung extremistischer Positionen durch Lehrkräfte.
2.9 Handlungsorientierte Bildung
Urteilsfähigkeit und Handlungskompetenz: Praxisnaher Unterricht, der die Anwendung des Gelernten fördert.
Aktive Kritik an extremistischen Positionen: Offene Kritik menschenfeindlicher Ansichten.
2.10 Lehrkräfte als Vorbilder
Vorbildfunktion: Demokratische Werte werden von Lehrkräften vorgelebt.
Verantwortung: Schutz der Schüler vor Beeinflussung und Anregung zur Reflexion.
2.11 Zusammenarbeit mit externen Partnern
Externe Perspektiven: Zusammenarbeit mit pluralistischen, neutralen Partnern für eine breite Perspektive.
2.12 Inklusion und Diversität
UN-Behindertenrechtskonvention: Verpflichtung zur inklusiven Bildung, die Vielfalt respektiert.
Interkulturelle Bildung: Bedeutung kultureller Vielfalt und interkulturellen Lernens im Unterricht.
2.13 Medienkompetenz
Digitalisierung im Bildungswesen: Förderung von Medienkompetenz und kritischem Umgang mit digitalen Informationen.
3. Ableitung von Kriterien
Bei der Bewertung von Bildungsinhalten hinsichtlich ihrer Neutralität und Qualität werden folgende Kriterien herangezogen:
Kontroversität
Frage: Werden kontroverse Themen ausgewogen dargestellt?
Quellen: Beutelsbacher Konsens (Kontroversitätsgebot).
Überwältigungsverbot
Frage: Haben Schüler Raum für eigene Meinungen?
Quellen: Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot).
Sachlichkeit und Pluralität
Frage: Sind die Inhalte faktenbasiert und vielfältig?
Quellen: Pädagogische Richtlinien zur Sachlichkeit.
Parteipolitische Neutralität
Frage: Wird parteipolitische Neutralität eingehalten?
Quellen: Grundgesetz Artikel 21, Beamtenstatusgesetz § 33.
Förderung der Urteilsfähigkeit
Frage: Fördert der Unterricht kritisches Denken?
Quellen: Beutelsbacher Konsens.
Demokratie- und Menschenrechtsbildung
Frage: Werden demokratische Werte vermittelt?
Quellen: Grundgesetz, Menschenrechtsverträge.
Handlungsorientierung
Frage: Ermöglicht der Unterricht praktische Anwendung?
Quellen: Handlungsorientierte Bildungskonzepte.
Schülerorientierung
Frage: Wird auf individuelle Lernbedürfnisse eingegangen?
Quellen: Pädagogische Prinzipien der individuellen Förderung.
Lehrerhaltung
Frage: Agiert die Lehrkraft neutral und vorbildlich?
Quellen: Beamtenstatusgesetz § 33, Vorbildfunktion von Lehrkräften.
Externe Perspektiven
Frage: Werden externe Akteure neutral eingebunden?
Quellen: Zusammenarbeit mit externen Partnern.
Vermeidung von Indoktrination
Frage: Ist der Unterricht frei von Beeinflussung?
Quellen: Beutelsbacher Konsens.
Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen
Frage: Werden extremistische Positionen abgelehnt?
Quellen: Extremismuskritik in der Bildung.
Aktualität
Frage: Sind Inhalte an aktuelle Entwicklungen angepasst?
Quellen: Aktuelle Bildungspläne und -anpassungen.
Optional:
Inklusion und Gleichberechtigung
Frage: Werden alle Geschlechter, ethnischen Gruppen und Minderheiten respektvoll und gleichberechtigt behandelt?
Quellen: UN-Behindertenrechtskonvention, Antidiskriminierungsgesetze.
Medienkompetenzförderung
Frage: Fördert der Text die kritische Auseinandersetzung mit Medien und Informationen?
Quellen: Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt".
4. Konzept eines Scoringsystems
4.1 Allgemeine Anforderungen an das Scoring
Nachvollziehbarkeit
Entscheidungen des Bewertenden sollten transparent und überprüfbar sein.
Objektivität
Persönliche Vorurteile müssen ausgeschlossen werden.
Reliabilität
Konsistenz der Bewertung bei wiederholter Durchführung durch verschiedene Personen.
Validität
Die Kriterien messen tatsächlich die Neutralität des Textes.
Transparenz
Klare Kommunikation des Bewertungsprozesses und der angewandten Maßstäbe.
4.2 Umsetzung des Scorings
Um ein nachvollziehbares und transparentes Bewertungssystem für Neutralität zu entwickeln, kann z.B. ein binäres Punktesystem genutzt werden, das auf den rechtlichen und pädagogischen Kriterien basiert. Dieses System ermöglicht es sowohl KI als auch Menschen, Texte effektiv zu bewerten und die Ergebnisse leicht nachzuvollziehen.
Binäre Kriterien: Jedes Kriterium wird mit "Ja" (erfüllt) , "Nein" (nicht erfüllt) bzw. “N/A” (nicht bewertbar) eingestuft.
Punktesystem: Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben.
Kriteriengewichtung: Jedes Kriterium erhält eine Gewichtung basierend auf seiner Relevanz.
(an Nutzungsszenario anpassbar)Nicht bewertbare Kriterien werden aus der Berechnung ausgeschlossen
(volle Punktzahl kann erreicht werden, wenn alle gefundenen Aspekte bestmöglich bewertet werden)Die Gesamtpunktzahl wird nur auf Basis der bewertbaren Kriterien berechnet
Die Endpunktzahl wird auf eine Skala von 0 bis 5 normalisiert
Berechnung des angepassten Bewertungssystems
Bewertung der Kriterien:
1 Punkt: Kriterium erfüllt ("Ja")
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt ("Nein")
Nicht anwendbar: Kriterium wird aus der Berechnung ausgeschlossen
Gewichtung der Kriterien:
Die Gewichtungen der Kriterien kann in Abhängigkeit der Relevanz im Nutzungsszenario festgelegt werden (hier mit Beispielen aufgeführt).
Berechnung der Rohpunktzahl:
Multiplizieren Sie die Punktzahl jedes bewertbaren Kriteriums mit seiner Gewichtung.
z.B. Kriterium 1: 1 × 0,10 = 0,10
Summieren Sie diese Werte, um die Rohpunktzahl zu erhalten.
z.B. Rohpunktzahl: 0,10 + 0,05 + …
Berechnung der maximal möglichen Punktzahl:
Addieren Sie die gewichteten Werte aller bewertbaren Kriterien.
z.B. Kriterium 1: 1 x 0,10 = 0,10
Summe für alle gewichteten Kriterien: 0,10 + 0,05 + …
Endpunktzahl normalisieren auf die Skala von 0 bis 5:
Endpunktzahl = ( Rohpunktzahl / max. mögl. Punktzahl ) x 5
Beispiel:
Summe der gewichteten Rohpunkte: 0,8
Summe der gewichteten Maximalpunkte: 0,95
Endpunktzahl: ( 0,8 / 0,95 ) x 5 = 4,2 von 5 Punkten (gerundet = 4)
Bewertungsskala
...
Endpunktzahl
...
Erfüllungsgrad
...
Beschreibung
...
5 Punkte
...
≥ 90 %
...
Hervorragende Neutralität; der Text erfüllt nahezu alle Kriterien.
...
4 Punkte
...
≥ 70 % bis < 90 %
...
Gute Neutralität; kleinere Verbesserungen möglich.
...
3 Punkte
...
≥ 50 % bis < 70 %
...
Durchschnittliche Neutralität; mehrere Bereiche zur Überarbeitung.
...
2 Punkte
...
≥ 30 % bis < 50 %
...
Unterdurchschnittliche Neutralität; bedeutende Mängel vorhanden.
...
1 Punkt
...
≥ 10 % bis < 30 %
...
Mangelnde Neutralität; Text ist stark voreingenommen oder problematisch.
...
0 Punkte
...
< 10 %
...
Keine Neutralität; Text ist extrem voreingenommen oder verfassungswidrig.
Vorteile dieses Ansatzes
Keine Benachteiligung durch fehlende Informationen: Da nicht anwendbare Kriterien aus der Berechnung ausgeschlossen werden, wird der Text nicht ungerechtfertigt abgewertet.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die Berechnung ist klar strukturiert und leicht nachvollziehbar.
Vergleichbarkeit: Die Normalisierung ermöglicht den Vergleich verschiedener Texte, auch wenn unterschiedliche Kriterien anwendbar sind.
Stärkere Berücksichtigung kritischer Faktoren: Die Gewichtung ermöglicht den stärkeren Einbezug besonders kritischer Faktoren und kann an Nutzungsszenarien angepasst weden.
Kriterienkatalog
Die Gewichtungen bleiben gleich, um die Relevanz der einzelnen Kriterien zu erhalten:
...
Nr.
...
Kriterium
...
Gewichtung (exemplarisch)
...
1
...
Kontroversität
...
10% (0,10)
...
2
...
Überwältigungsverbot
...
10% (0,10)
...
3
...
Sachlichkeit und Pluralität
...
10% (0,10)
...
4
...
Parteipolitische Neutralität
...
10% (0,10)
...
5
...
Förderung der Urteilsfähigkeit
...
10% (0,10)
...
6
...
Demokratie- und Menschenrechtsbildung
...
10% (0,10)
...
7
...
Handlungsorientierung
...
5% (0,05)
...
8
...
Schülerorientierung
...
5% (0,05)
...
9
...
Lehrerhaltung
...
10% (0,10)
...
10
...
Externe Perspektiven
...
5% (0,05)
...
11
...
Vermeidung von Indoktrination
...
10% (0,10)
...
12
...
Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen
...
5% (0,05)
...
13
...
Aktualität
...
5% (0,05)
4.3 Prompt für automatische Bewertung
Code Block |
---|
Sie sollen einen Bildungsinhalt bzw. eine Bildungsressource anhand
eines vorgegebenen Textes bewerten. Die Bewertung erfolgt nach
festgelegten Kriterien, die auf rechtlichen und pädagogischen Grundlagen basieren.
Ziel ist es, die Neutralität und Qualität des Inhalts zu beurteilen.
Anleitung:
Lesen Sie den Text sorgfältig durch.
Bewerten Sie für jedes der folgenden Kriterien, ob es im Text erfüllt ist,
nicht erfüllt ist oder nicht erkennbar ist.
Geben Sie für jedes Kriterium eine "1" an, wenn es erfüllt ist.
Geben Sie eine "0" an, wenn es nicht erfüllt ist.
Geben Sie "N/A" (nicht anwendbar) an, wenn die Information im Text
nicht vorhanden ist oder das Kriterium nicht bewertet werden kann.
Fügen Sie keine zusätzlichen Kommentare oder Erklärungen hinzu.
Bewertungskriterien:
Kontroversität
Frage: Werden kontroverse Themen ausgewogen und aus verschiedenen Perspektiven dargestellt?
Erläuterung: Der Text sollte unterschiedliche Standpunkte zu kontroversen Themen präsentieren und keine einseitige Sichtweise fördern.
Überwältigungsverbot
Frage: Verzichtet der Text auf manipulative Techniken und lässt er Raum für die eigene Meinungsbildung der Leser?
Erläuterung: Der Text sollte informieren, ohne die Leser in eine bestimmte Richtung zu drängen oder zu indoktrinieren.
Sachlichkeit und Pluralität
Frage: Ist der Inhalt faktenbasiert und werden unterschiedliche Meinungen berücksichtigt?
Erläuterung: Der Text sollte auf verlässlichen Informationen basieren und verschiedene Sichtweisen darstellen.
Parteipolitische Neutralität
Frage: Wird keine politische Partei bevorzugt oder benachteiligt?
Erläuterung: Der Text sollte neutral gegenüber allen politischen Parteien sein und keine Partei direkt oder indirekt unterstützen oder diskreditieren.
Förderung der Urteilsfähigkeit
Frage: Regt der Text zum kritischen Denken und zur eigenen Urteilsbildung an?
Erläuterung: Der Text sollte die Leser ermutigen, sich selbstständig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eigene Schlussfolgerungen zu ziehen.
Demokratie- und Menschenrechtsbildung
Frage: Werden demokratische Werte und Menschenrechte vermittelt und respektiert?
Erläuterung: Der Text sollte die Achtung vor demokratischen Prinzipien und Menschenrechten fördern und keine diskriminierenden Inhalte enthalten.
Handlungsorientierung
Frage: Bietet der Text praktische Anwendungsbeispiele oder fördert er die Umsetzung des Gelernten in der Praxis?
Erläuterung: Der Text sollte Möglichkeiten aufzeigen, wie das vermittelte Wissen praktisch angewendet werden kann.
Schülerorientierung
Frage: Geht der Text auf die individuellen Bedürfnisse und das Verständnisniveau der Zielgruppe ein?
Erläuterung: Der Inhalt sollte für die Zielgruppe angemessen aufbereitet sein und deren Lernbedürfnisse berücksichtigen.
Lehrerhaltung
Frage: Agiert der Autor neutral und vorbildlich, ohne persönliche Voreingenommenheit zu zeigen?
Erläuterung: Der Autor sollte eine professionelle Haltung einnehmen und keine persönlichen Meinungen aufdrängen.
Externe Perspektiven
Frage: Werden externe Quellen oder Expertenmeinungen neutral und ausgewogen eingebunden?
Erläuterung: Zitate und Verweise sollten korrekt wiedergegeben und unterschiedliche externe Standpunkte berücksichtigt werden.
Vermeidung von Indoktrination
Frage: Ist der Text frei von Versuchen, die Leser in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen?
Erläuterung: Der Text sollte neutral informieren und die Leser nicht manipulieren.
Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen
Frage: Werden extremistische oder menschenfeindliche Positionen klar abgelehnt und kritisch hinterfragt?
Erläuterung: Der Text sollte solche Positionen nicht unterstützen, sondern sie im Kontext kritisch beleuchten und ablehnen.
Aktualität
Frage: Sind die Informationen aktuell und berücksichtigen sie die neuesten Entwicklungen im Thema?
Erläuterung: Der Text sollte auf dem neuesten Stand sein und aktuelle Daten sowie Fakten enthalten.
Bitte geben Sie Ihre Bewertung wie folgt zurück:
Kontroversität: [1, 0 oder N/A]
Überwältigungsverbot: [1, 0 oder N/A]
Sachlichkeit und Pluralität: [1, 0 oder N/A]
Parteipolitische Neutralität: [1, 0 oder N/A]
Förderung der Urteilsfähigkeit: [1, 0 oder N/A]
Demokratie- und Menschenrechtsbildung: [1, 0 oder N/A]
Handlungsorientierung: [1, 0 oder N/A]
Schülerorientierung: [1, 0 oder N/A]
Lehrerhaltung: [1, 0 oder N/A]
Externe Perspektiven: [1, 0 oder N/A]
Vermeidung von Indoktrination: [1, 0 oder N/A]
Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen: [1, 0 oder N/A]
Aktualität: [1, 0 oder N/A]
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5. Literatur und Quellen
https://www.qua-lis.nrw.de/neutralitaet-und-unparteilichkeit-der-schule
https://www.fachportal-paedagogik.de/literatur/vollanzeige.html?FId=3376985
https://www.politische.bildung.sachsen.de/download/24_06_Handreichung_Neutralitaet.pdf
https://www.uni-speyer.de/fileadmin/Ehemalige/Wieland/Wasmansagendarf.pdf
https://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/15341.pdf
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Kopftuchurteil (BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10): Das Bundesverfassungsgericht betont die Neutralitätspflicht von Lehrkräften und dass äußere Symbole den Schulfrieden nicht gefährden dürfen [14].
Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen
Obwohl Lehrende im privaten Raum Meinungsfreiheit genießen, sind sie im schulischen Kontext an die Pflicht zur Neutralität gebunden. Dies bedeutet, dass sie im Unterricht keine politischen Positionen einseitig vertreten oder Lernende in ihrer Meinungsbildung beeinflussen dürfen. Dies gilt auch für verwendete Lernmaterialien.
Kriterien und Aussagen zur Bewertung der Neutralität
Nachfolgende Kriterien lassen sich daraus ableiten. Zum besseren Verständnis und als Grund der Bewertung wurden jeweils zwei Fragen formuliert, die höherer Zustimmung auf eine stärkere Erfüllung des Kriteriums “Neutralität” hindeuten.
1. Kontroversität
Kriterium: Darstellung kontroverser Themen aus verschiedenen Perspektiven.
Werden verschiedene Perspektiven auf das Thema umfassend und gleichwertig präsentiert?
Werden die unterschiedlichen Perspektiven neutral und ohne Vorurteile beschrieben?
2. Überwältigungsverbot
Kriterium: Vermeidung von Indoktrination und einseitiger Beeinflussung.
Bietet das Material den Lernenden die Möglichkeit, eine eigene Meinung zu bilden, ohne sie zu beeinflussen?
Wird auf manipulative Sprache und emotionale Beeinflussung konsequent verzichtet?
3. Sachlichkeit und Pluralität
Kriterium: Faktenbasierte Informationen und Berücksichtigung verschiedener wissenschaftlicher Ansätze.
Sind alle Informationen durch glaubwürdige und verlässliche Quellen belegt?
Werden alternative wissenschaftliche Theorien fair und nachvollziehbar dargestellt?
4. Politische Neutralität
Kriterium: Keine Bevorzugung oder Benachteiligung politischer Parteien.
Werden politische Positionen ausgewogen und ohne Präferenz präsentiert?
Vermeidet das Material bewusst die Bevorzugung bestimmter politischer Parteien oder Ideologien?
5. Förderung der Urteilsfähigkeit
Kriterium: Anregung zum kritischen Denken und eigenständigen Urteilen.
Regt das Material die Lernenden dazu an, kritisch zu hinterfragen und eigenständig zu analysieren?
Werden Methoden zur strukturierten Analyse und Bewertung von Informationen klar vermittelt?
6. Demokratie- und Menschenrechtsbildung
Kriterium: Vermittlung demokratischer Werte und Menschenrechte.
Sind die demokratischen Grundwerte verständlich und objektiv erklärt?
Wird die Reflexion demokratischer Prinzipien angeregt, ohne Vorgaben zu machen?
7. Handlungsorientierung
Kriterium: Praxisnähe und Anwendbarkeit des Gelernten.
Werden praktische Beispiele und Übungen neutral und ohne ideologische Voreingenommenheit dargestellt?
Wird die Anwendung des Gelernten in der Praxis ohne ideologische Färbung gefördert?
8. Lernendenorientierung
Kriterium: Berücksichtigung individueller Bedürfnisse der Lernenden.
Ist das Material altersgerecht aufbereitet und berücksichtigt es den Entwicklungsstand der Lernenden, ohne dabei inhaltlich eine bestimmte Sichtweise zu bevorzugen?
Berücksichtigt das Material verschiedene Lernstile und Bedürfnisse der Lernenden, ohne eine Methode als die einzig richtige darzustellen?
9. Neutrale Präsentation der Bildungsinhalte
Kriterium: Unabhängigkeit von persönlichen Einstellungen.
Werden die Inhalte neutral und ohne persönliche Wertungen dargestellt?
Beeinflussen persönliche Überzeugungen nicht die Art und Weise der Darstellung?
10. Vermeidung von Indoktrination
Kriterium: Keine Aufzwingung spezifischer Weltanschauungen.
Wird bewusst darauf verzichtet, eine bestimmte Weltanschauung als einzig gültig darzustellen?
Werden alternative Sichtweisen respektiert und als legitime Optionen dargestellt?
11. Umgang mit Fehlinformationen und Desinformation
Kriterium: Förderung der Fähigkeit, Fehlinformationen zu erkennen.
Bietet das Material Strategien zur Erkennung von Fehlinformationen und Desinformation?
Wird die Bedeutung und der Einfluss von Fehlinformationen kritisch thematisiert?
12. Aktualität
Kriterium: Aktuelle und relevante Inhalte.
Sind die dargestellten Informationen aktuell und auf dem neuesten Stand?
Werden relevante aktuelle Ereignisse, wenn notwendig, objektiv in die Inhalte eingebunden?
Entwicklung eines Bewertungssystems für Neutralität
Allgemeine Anforderungen
Nachvollziehbarkeit: Transparente und überprüfbare Entscheidungen.
Objektivität: Ausschluss persönlicher Vorurteile.
Reliabilität: Konsistenz bei wiederholter Bewertung.
Validität: Kriterien messen tatsächlich die Neutralität.
Transparenz: Klare Kommunikation des Bewertungsprozesses.
Gewichtung der Aussagen/Fragen
Im ersten Schritt werden die 24 Bewertungsfragen gewichtet. Diese Gewichtungen spiegeln die relative Bedeutung jeder Frage im Gesamtscore und der Relevanz für die Bewertung der Neutralität wider. Die Summe aller Gewichtungen muss 1.0 ergeben.
Frage Nr. | Frage | Gewichtung |
---|---|---|
1 | Werden verschiedene Perspektiven auf das Thema umfassend und gleichwertig präsentiert? | 0.05 |
2 | Werden die unterschiedlichen Perspektiven neutral und ohne Vorurteile beschrieben? | 0.05 |
3 | Bietet das Material den Lernenden die Möglichkeit, eine eigene Meinung zu bilden, ohne sie zu beeinflussen? | 0.05 |
4 | Wird auf manipulative Sprache und emotionale Beeinflussung konsequent verzichtet? | 0.05 |
5 | Sind alle Informationen durch glaubwürdige und verlässliche Quellen belegt? | 0.05 |
6 | Werden alternative wissenschaftliche Theorien fair und nachvollziehbar dargestellt? | 0.05 |
7 | Werden politische Positionen ausgewogen und ohne Präferenz präsentiert? | 0.05 |
8 | Vermeidet das Material bewusst die Bevorzugung bestimmter politischer Parteien oder Ideologien? | 0.05 |
9 | Regt das Material die Lernenden dazu an, kritisch zu hinterfragen und eigenständig zu analysieren? | 0.05 |
10 | Werden Methoden zur strukturierten Analyse und Bewertung von Informationen klar vermittelt? | 0.05 |
11 | Sind die demokratischen Grundwerte verständlich und objektiv erklärt? | 0.025 |
12 | Wird die Reflexion demokratischer Prinzipien angeregt, ohne Vorgaben zu machen? | 0.025 |
13 | Werden praktische Beispiele und Übungen neutral und ohne ideologische Voreingenommenheit dargestellt? | 0.025 |
14 | Wird die Anwendung des Gelernten in der Praxis ohne ideologische Färbung gefördert? | 0.025 |
15 | Ist das Material altersgerecht aufbereitet und berücksichtigt es den Entwicklungsstand der Lernenden? | 0.025 |
16 | Berücksichtigt das Material verschiedene Lernstile und Bedürfnisse der Lernenden? | 0.025 |
17 | Werden die Inhalte neutral und ohne persönliche Wertungen des Autors dargestellt? | 0.05 |
18 | Beeinflussen persönliche Überzeugungen des Autors nicht die Art und Weise der Darstellung? | 0.05 |
19 | Wird bewusst darauf verzichtet, eine bestimmte Weltanschauung als einzig gültig darzustellen? | 0.05 |
20 | Werden alternative Sichtweisen respektiert und als legitime Optionen dargestellt? | 0.05 |
21 | Bietet das Material Strategien zur Erkennung von Fehlinformationen und Desinformation? | 0.05 |
22 | Wird die Bedeutung und der Einfluss von Fehlinformationen kritisch thematisiert? | 0.05 |
23 | Sind die dargestellten Informationen aktuell und auf dem neuesten Stand? | 0.025 |
24 | Werden relevante aktuelle Ereignisse, wenn notwendig, objektiv in die Inhalte eingebunden? | 0.025 |
Bewertungskala für die Aussagen
Eine 4er Likert Skala führt zu einer Bewertung, die tendenziell zustimmend oder ablehend ist. Eine kleinere Skala macht die spätere Überprüfung leichter. Zusätzlich wird auch der Fall beachtet, wenn es keine Informationen für die Bewertung der Aussage gibt.
4er Likert-Skala:
1 Punkt: Stimme überhaupt nicht zu
2 Punkte: Stimme eher nicht zu
3 Punkte: Stimme eher zu
4 Punkte: Stimme voll und ganz zu
"N/A" für nicht anwendbare Aussagen
Berechnung des Scorings
Gewichtete Rohpunktzahl bestimmen
Multiplikation der Bewertung (Likert 1 bis 4) mit der Gewichtung je Aussage
Aussage 1: 4 Punkte
Berechnung: 4 x 0,05 = 0,2
Bildung der Summe aller gewichteten Werte
Berechnung: 0,2 + …
Fragen, für die N/A bewertet wurde, werden nicht berücksichtigt
Gewichtete Maximalpunktzahl bestimmen
Multiplikation der maximalen Punktzahl (entspricht 4 auf der Likert-Skala) mit der Gewichtung je Aussage
Aussage 1: 4 Punkte
Berechnung: 4 x 0,05 = 0,2
Bildung der Summe aller gewichteten Maximalwerte
Berechnung: 0,2 + …
Fragen, für die N/A bewertet wurde, werden nicht berücksichtigt
Gesamtscore bestimmen
Roh- und Maximalpunkte werden ins Verhältnis gesetzt und auf die Skala von 0 bis 5 normalisiert
Berechnung: ( Gewichtete Rohpunktzahl / Gewichtete Maximalpunktzahl ) * 5
falls keine Fragen anwendbar sind, wird der Score auf 0 gesetzt
Optionaler Einbezug der Überzeugung zur Verbesserung des Gesamtscores
zusätzlich kann ein Wert einbezogen werden, der die Überzeugung darstellt, das die Frage sicher bzw. korrekt bewertet werden konnte (Likert-Skala 1-4).
wenn eine Bewertungsfrage mit einem geringen Überzeugungs-Wert (z.B. 1 oder 2) beantwortet wird, kann diese Frage von der Gesamtbewertung ausgeschlossen werden
dies dient dazu, Unsicherheiten in der Bewertung zu minimieren und den Gesamtscore präziser zu gestalten
ein hoher Confidence-Wert (3 oder 4) bedeutet, dass der Bewertende sich sicher ist, die Frage korrekt zu bewerten, und diese dann voll in die Score-Berechnung einfließt
Beispiel für die Score-Berechnung:
Frage 1: Score = 4, Überzeugung = 4 → volle Berücksichtigung (4 Punkte x Gewichtung)
Frage 2: Score = 3, Überzeugung = 2 → nicht berücksichtigt (0 Punkte, da niedrige Überzeugung)
Bewertung des Scorings
Endpunktzahl | Dezimalzahl * | Erfüllungsgrad | Beschreibung |
---|---|---|---|
5 | >4 und <=5 | ≥ 90 % | Hervorragende Neutralität |
4 | >3 und <=4 | ≥ 70 % bis < 90 % | Gute Neutralität |
3 | >2 und <=3 | ≥ 50 % bis < 70 % | Durchschnittliche Neutralität |
2 | >1 und <=2 | ≥ 30 % bis < 50 % | Unterdurchschnittliche Neutralität |
1 | >0 und <=1 | ≥ 10 % bis < 30 % | Mangelnde Neutralität |
0 | 0 | < 10 % | Keine Neutralität |
* die verwendete Verteilung soll die Wertebereiche gleichmäßiger über die Stufen verteilen als normales Runden
Vorteile des Scoringsystems
Nachvollziehbarkeit: Die Verwendung einer 4er Likert-Skala sorgt für klare Entscheidungsprozesse. Mit dieser Skala müssen Bewertungen immer eine eindeutige Tendenz ausdrücken, entweder für oder gegen ein Kriterium. Die übersichtliche Abstufung ermöglicht eine präzisere Überprüfung der Ergebnisse und reduziert Unklarheiten.
Anpassungsfähigkeit: Das Scoringsystem ist flexibel gestaltet und kann leicht an verschiedene Kontexte oder aktuelle Erkenntnisse angepasst werden. Sowohl die Gewichtung der einzelnen Fragen als auch der gesamte Fragenkatalog lassen sich auf veränderte Rahmenbedingungen oder neue Anforderungen ausrichten.
Transparenz: Durch die klare Struktur des Bewertungsprozesses wird gewährleistet, dass jede Entscheidung für Außenstehende nachvollziehbar bleibt. Der Bewertungsmechanismus sowie die Gewichtung der Kriterien sind leicht verständlich und transparent dokumentiert.
Vergleichbarkeit: Dank der Normalisierung der Ergebnisse ermöglicht das System einen direkten Vergleich verschiedener Inhalte, auch wenn unterschiedliche Kriterien oder Gewichtungen zur Anwendung kommen. Dies erleichtert es, die Neutralität mehrerer Bildungsmaterialien objektiv miteinander zu vergleichen.
Fairness: Kriterien, die für ein spezifisches Material nicht anwendbar sind, werden aus der Bewertung ausgeschlossen, sodass keine Benachteiligung entsteht. Dies gewährleistet eine faire Beurteilung, unabhängig davon, wie umfassend oder spezifisch das geprüfte Material ist.
Qualitätssteigerung durch Überzeugungs-Werte: Die Integration von Überzeugungs-Werten in das Bewertungssystem erlaubt es, die Qualität der Bewertungen zu steigern. Unsichere oder schwer bewertbare Fragen können durch geringere Überzeugungs-Werte gekennzeichnet werden, wodurch sie weniger Gewicht im Gesamtscore erhalten und somit die Gesamtbewertung verlässlicher machen.
Muster-Prompt für die Bewertung
Code Block |
---|
Bitte bewerten Sie den folgenden Bildungsinhalt anhand der festgelegten Fragen, um dessen Neutralität zu beurteilen.
**Anleitung:**
1. Lesen Sie den Text sorgfältig.
2. Bewerten Sie jede der folgenden Fragen mit **1** bis **4** Punkten.
3. Geben Sie für jede Frage an, wie sicher Sie sich bei Ihrer Bewertung sind (**1** bis **4** Punkten).
4. Geben Sie für jede Frage eine Begründung von **einem Satz**.
5. Verwenden Sie "**N/A**", wenn die Informationen fehlen oder die Frage nicht anwendbar ist.
6. Antworten Sie ausschließlich im JSON-Format ohne zusätzlichen Text oder Präfix.
**Bewertungsskala:**
- **1 Punkt**: Stimme überhaupt nicht zu
- **2 Punkte**: Stimme eher nicht zu
- **3 Punkte**: Stimme eher zu
- **4 Punkte**: Stimme voll und ganz zu
- **N/A**: Nicht anwendbar oder Informationen fehlen
**Konfidenzskala:**
- **1 Punkt**: Sehr unsicher
- **2 Punkte**: Unsicher
- **3 Punkte**: Sicher
- **4 Punkte**: Sehr sicher
- **N/A**: Nicht anwendbar oder Informationen fehlen
**Fragen:**
1. Unterschiedliche Perspektiven und Standpunkte werden präsentiert.
2. Diese Perspektiven werden sachlich dargestellt.
3. Raum für eigene Meinungen wird gelassen.
4. Manipulative Sprache wird vermieden.
5. Informationen sind korrekt und durch Quellen belegt.
6. Unterschiedliche wissenschaftliche Theorien werden vorgestellt.
7. Politische Positionen werden neutral dargestellt.
8. Bevorzugung bestimmter Parteien wird vermieden.
9. Das Material regt zum kritischen Denken an.
10. Methoden zur Informationsanalyse werden vermittelt.
11. Grundprinzipien der Demokratie werden klar dargestellt.
12. Lernende werden angeleitet, diese Prinzipien zu reflektieren.
13. Anregungen für praktische Aktivitäten werden geboten.
14. Lernende werden ermutigt, das Gelernte anzuwenden.
15. Material ist auf die Altersgruppe abgestimmt.
16. Unterschiedliche Lernstile werden berücksichtigt.
17. Inhalte werden ohne persönliche Wertungen dargestellt.
18. Persönliche Meinungen beeinflussen nicht die Darstellung.
19. Es wird auf Aufzwingen spezifischer Ansichten verzichtet.
20. Alternative Sichtweisen werden respektiert.
21. Strategien zur Erkennung von Fehlinformationen werden vermittelt.
22. Auswirkungen falscher Informationen werden thematisiert.
23. Informationen sind auf dem neuesten Stand.
24. Aktuelle Ereignisse werden einbezogen.
**Bitte geben Sie Ihre Bewertungen in folgendem Format zurück:**
{
"questions": [
{
"question": "Unterschiedliche Perspektiven und Standpunkte werden präsentiert.",
"rating": 3,
"confidence": 4,
"justification": "Der Text präsentiert mehrere Sichtweisen auf das Thema (Textstelle: ... den Aspekt kann man so und so deuten ...)."
},
{
"question": "Diese Perspektiven werden sachlich dargestellt (Textstelle: ... die Schrittfolge ist wissenschaftlich gesichert ...).",
"rating": "N/A",
"confidence": "N/A",
"justification": "Informationen fehlen."
},
...
]
} |
Herausforderungen bei der Bewertung der Neutralität
Die Bewertung der Neutralität von Bildungsinhalten ist komplex und mit zentralen Herausforderungen verbunden:
Subjektive Wahrnehmung: Neutralität wird individuell unterschiedlich wahrgenommen, da persönliche Werte und Erfahrungen die Interpretation beeinflussen.
Kontextabhängigkeit und gesellschaftlicher Wandel: Die Wahrnehmung von Neutralität hängt vom gesellschaftlichen Kontext ab, der sich ständig verändert.
Einfluss persönlicher Überzeugungen: Lehrkräfte und Autor*innen bringen eigene Meinungen ein, die unbewusst die Neutralität beeinflussen können.
Komplexität der Themen: Manche Themen sind so vielschichtig, dass eine vollständige und ausgewogene Darstellung schwierig ist.
Fehlende klare Definition von Neutralität: Ohne eine einheitliche, allgemein anerkannte Definition ist eine objektive Bewertung herausfordernd.
Diese Herausforderungen verdeutlichen, dass die Bewertung der Neutralität eine kontinuierliche und reflektierte Aufgabe ist, die Sensibilität und Anpassungsfähigkeit erfordert.
Glossar
Ausgewogenheit
Ausgewogenheit bezieht sich auf die faire und gleichwertige Darstellung unterschiedlicher Standpunkte und Meinungen. Um eine ausgewogene Perspektive zu bieten, müssen Lehrkräfte sicherstellen, dass kein Standpunkt überproportional betont wird und alle relevanten Perspektiven gehört werden.Demokratie- und Menschenrechtsbildung
Dieser Begriff umfasst die Vermittlung von demokratischen Grundwerten, wie Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit und Toleranz, sowie die Bedeutung der Menschenrechte. Die Bildung in diesen Bereichen sollte neutral und ohne ideologische Voreingenommenheit erfolgen, um den Lernenden ein fundiertes Verständnis der Werte und Rechte in einer demokratischen Gesellschaft zu vermitteln.Fehlinformation
Fehlinformation bezeichnet Informationen, die falsch oder irreführend sind und die Lernenden in die Irre führen können. Im Bildungskontext ist es wichtig, Fehlinformationen zu erkennen und Strategien zu vermitteln, um diese von korrekten Informationen zu unterscheiden.Indoktrination
Indoktrination bedeutet, dass den Lernenden eine bestimmte Weltanschauung oder Ideologie aufgedrängt wird, ohne dass sie die Möglichkeit haben, diese kritisch zu hinterfragen. Indoktrinierende Inhalte fördern keine eigene Meinungsbildung, sondern zwingen den Lernenden eine bestimmte Denkweise auf.Kontroversität
Im Bildungskontext bezieht sich Kontroversität auf die Notwendigkeit, kontroverse oder strittige Themen so zu unterrichten, dass alle relevanten Meinungen und Ansichten gleichwertig dargestellt werden. Es darf keine einseitige Beeinflussung der Lernenden stattfinden, indem nur eine Seite der Debatte betont wird.Neutralität
Neutralität bedeutet im Bildungskontext, dass kontroverse Themen und verschiedene Perspektiven unvoreingenommen und ohne Bevorzugung einer Seite dargestellt werden. Lehrkräfte und Bildungsmaterialien sollten keine persönliche oder institutionelle Meinung aufzwingen, sondern Lernenden Raum lassen, sich eine eigene Meinung zu bilden.Objektivität
Objektivität bedeutet, dass Informationen faktenbasiert und ohne persönliche oder emotionale Färbung dargestellt werden. Im Bildungsbereich bedeutet dies, dass Inhalte sachlich und unvoreingenommen vermittelt werden, basierend auf überprüfbaren Fakten und Daten.Objektivistische Theorien
Objektivistische Theorien gehen davon aus, dass es universelle, unveränderliche Wahrheiten gibt, die für alle Lernenden gleichermaßen gelten. Diese Theorien können problematisch sein, wenn sie dazu führen, dass alternative Sichtweisen oder individuelle Erfahrungen als weniger gültig oder irrelevant betrachtet werden.Subjektivistische Theorien
Subjektivistische Theorien berücksichtigen die individuellen Perspektiven und Erfahrungen der Lernenden. Sie lassen Raum für verschiedene Interpretationen und Ansichten, da sie davon ausgehen, dass es keine absoluten Wahrheiten gibt, sondern Wissen immer im Kontext der persönlichen Erfahrung steht.Überwältigungsverbot
Das Überwältigungsverbot besagt, dass Lernende nicht durch einseitige oder manipulative Darstellung von Inhalten in eine bestimmte Richtung gedrängt werden dürfen. Es ist wichtig, dass Lernende die Freiheit haben, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen, ohne dass ihnen bestimmte Sichtweisen aufgedrängt werden.
Literaturverzeichnis
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Koschmieder, C., & Koschmieder, J. (2019). Wider das Märchen von der Neutralität. In Wehrhaft statt neutral? (S. 99–110). Kohlhammer.
Mette, N. (2019). (Vorläufige) Grenzen der Emanzipation. In Kritisch-emanzipatorische Religionspädagogik (S. 179–186). Springer VS.
Wieland, J. (2019). Mythos Neutralität in Schule und Unterricht. Friedrich-Ebert-Stiftung.
Haker, C., & Otterspeer, L. (2021). Bedingte Autonomie, nicht Neutralität – »Neutrale Schulen Hamburg« (AfD) und ihre Kritik. In Wehrhaft statt neutral? (S. 209–227). Kohlhammer.
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Gesetze im Internet. Artikel 21 GG. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
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Beutelsbacher Konsens. (2023). In Wikipedia. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Beutelsbacher_Konsens
Vereinte Nationen. (1989). Übereinkommen über die Rechte des Kindes. URL: https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/un-kinderrechtskonvention
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