Rechtliche Grundlagen
1.1 Grundgesetz (GG)
Artikel 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]." Dieses Grundrecht gilt für Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen. Allerdings findet die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt oder die Rechte anderer verletzt. Lehrkräfte dürfen ihre Meinung äußern, solange sie die Neutralität des Staates und die Bildungsziele nicht gefährden.
Artikel 7 GG – Schulwesen:
"Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Dies betont die Verantwortung des Staates für das Bildungssystem und impliziert die Pflicht zur Neutralität im Schulwesen. Die staatliche Aufsicht soll sicherstellen, dass Bildungseinrichtungen im Einklang mit der Verfassung handeln.
Artikel 21 Abs. 1 GG – Parteien:
"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Daraus folgt das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien. Im schulischen Kontext bedeutet dies, dass Lehrkräfte parteipolitische Neutralität wahren müssen und keine Partei bevorzugen oder benachteiligen dürfen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
1.2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
§ 33 BeamtStG – Grundpflichten:
"Beamtinnen und Beamte haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen." Lehrkräfte als Beamte sind verpflichtet, neutral zu handeln und aktiv für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Parteipolitische Beeinflussung im Unterricht ist unzulässig.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/33.html
1.3 Schulgesetze der Bundesländer
Beispiel: Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW, § 2 Abs. 8):
"Lehrkräfte und Schulleitungen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der Grundlage der Verfassung durchzuführen. Sie sind zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet." Ähnliche Bestimmungen finden sich in den Schulgesetzen anderer Bundesländer und betonen die Neutralität und Unparteilichkeit im Bildungswesen.
1.4 Beutelsbacher Konsens
Der Beutelsbacher Konsens ist eine zentrale pädagogische Leitlinie für die politische Bildung und umfasst drei Prinzipien:
Überwältigungsverbot: Lernende dürfen nicht durch den Unterricht in eine bestimmte Richtung gedrängt oder indoktriniert werden.
Kontroversitätsgebot: Was in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden.
Schülerorientierung: Förderung der Fähigkeit der Schüler, sich eigenständig eine Meinung zu bilden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Beutelsbacher_Konsens https://www.bpb.de/die-bpb/ueber-uns/auftrag/51310/beutelsbacher-konsens/
1.5 Menschenrechtsverträge
UN-Kinderrechtskonvention:
Deutschland ist verpflichtet, eine Bildung zu gewährleisten, die die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten fördert.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR):
Artikel 26 betont das Recht auf Bildung und die Förderung von Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und ethnischen oder religiösen Gruppen.
1.6 Verwaltungsrechtliche Vorschriften
Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an Schulen:
Diese Regelungen stellen sicher, dass schulische Veranstaltungen mit Politikern pluralistisch und ausgewogen gestaltet sind.
1.7 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Beispiel: Kopftuchurteil (BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10):
Das Bundesverfassungsgericht betont die Neutralitätspflicht von Lehrkräften und dass äußere Symbole den Schulfrieden nicht gefährden dürfen.
2. Pädagogische Richtlinien
2.1 Beutelsbacher Konsens
Überwältigungsverbot: Schüler dürfen nicht indoktriniert werden; Raum für eigene Meinungen ist essentiell.
Kontroversitätsgebot: Kontrovers diskutierte Themen müssen im Unterricht kontrovers dargestellt werden.
Schülerorientierung: Eigenständige Urteilsbildung der Schüler wird gefördert.
2.2 Menschenrechtsbildung
Förderung der Menschenwürde: Achtung der Menschenrechte; Ablehnung rassistischer und extremistischer Positionen.
Aktive Auseinandersetzung: Kritische Behandlung extremistischer Ansichten, die nicht als legitime Meinungen gelten.
2.3 Demokratiebildung
Toleranz und Pluralismus: Respekt vor Vielfalt und Meinungsfreiheit wird gefördert.
Erziehungsziel Demokratie: Schüler werden zu verantwortungsvollen Bürgern erzogen, die demokratische Werte schätzen.
2.4 Kontroversität und Neutralität
Sachlichkeit und Pluralismus: Ausgewogene, faktenbasierte Inhalte ohne persönliche Beeinflussung.
Ablehnung menschenfeindlicher Positionen: Rassistische oder verfassungsfeindliche Ansichten werden nicht gleichwertig behandelt.
2.5 Individuelle Förderung
Schülerorientierung: Anpassung der Inhalte an individuelle Lernbedürfnisse.
Kritische Reflexion: Förderung des Hinterfragens und der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen.
2.6 Vermeidung von Indoktrination
Neutralität vs. Wertevermittlung: Neutralität der Lehrkräfte bei gleichzeitiger aktiver Verteidigung demokratischer Werte.
2.7 Umgang mit politischen Äußerungen
Meinungsfreiheit: Schüler dürfen ihre Meinung äußern, sofern sie die demokratischen Grundwerte respektieren. Lehrkräfte greifen bei extremistischen Äußerungen ein.
2.8 Auseinandersetzung mit kontroversen Themen
Förderung der Urteilsbildung: Politische Konflikte als Lernmöglichkeiten nutzen.
Lehrerposition bei extremen Ansichten: Klare Ablehnung extremistischer Positionen durch Lehrkräfte.
2.9 Handlungsorientierte Bildung
Urteilsfähigkeit und Handlungskompetenz: Praxisnaher Unterricht, der die Anwendung des Gelernten fördert.
Aktive Kritik an extremistischen Positionen: Offene Kritik menschenfeindlicher Ansichten.
2.10 Lehrkräfte als Vorbilder
Vorbildfunktion: Demokratische Werte werden von Lehrkräften vorgelebt.
Verantwortung: Schutz der Schüler vor Beeinflussung und Anregung zur Reflexion.
2.11 Zusammenarbeit mit externen Partnern
Externe Perspektiven: Zusammenarbeit mit pluralistischen, neutralen Partnern für eine breite Perspektive.
2.12 Inklusion und Diversität
UN-Behindertenrechtskonvention: Verpflichtung zur inklusiven Bildung, die Vielfalt respektiert.
Interkulturelle Bildung: Bedeutung kultureller Vielfalt und interkulturellen Lernens im Unterricht.
2.13 Medienkompetenz
Digitalisierung im Bildungswesen: Förderung von Medienkompetenz und kritischem Umgang mit digitalen Informationen.
3. Ableitung von Kriterien
Bei der Bewertung von Bildungsinhalten hinsichtlich ihrer Neutralität und Qualität werden folgende Kriterien herangezogen:
Kontroversität
Frage: Werden kontroverse Themen ausgewogen dargestellt?
Quellen: Beutelsbacher Konsens (Kontroversitätsgebot).
Überwältigungsverbot
Frage: Haben Schüler Raum für eigene Meinungen?
Quellen: Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot).
Sachlichkeit und Pluralität
Frage: Sind die Inhalte faktenbasiert und vielfältig?
Quellen: Pädagogische Richtlinien zur Sachlichkeit.
Parteipolitische Neutralität
Frage: Wird parteipolitische Neutralität eingehalten?
Quellen: Grundgesetz Artikel 21, Beamtenstatusgesetz § 33.
Förderung der Urteilsfähigkeit
Frage: Fördert der Unterricht kritisches Denken?
Quellen: Beutelsbacher Konsens.
Demokratie- und Menschenrechtsbildung
Frage: Werden demokratische Werte vermittelt?
Quellen: Grundgesetz, Menschenrechtsverträge.
Handlungsorientierung
Frage: Ermöglicht der Unterricht praktische Anwendung?
Quellen: Handlungsorientierte Bildungskonzepte.
Schülerorientierung
Frage: Wird auf individuelle Lernbedürfnisse eingegangen?
Quellen: Pädagogische Prinzipien der individuellen Förderung.
Lehrerhaltung
Frage: Agiert die Lehrkraft neutral und vorbildlich?
Quellen: Beamtenstatusgesetz § 33, Vorbildfunktion von Lehrkräften.
Externe Perspektiven
Frage: Werden externe Akteure neutral eingebunden?
Quellen: Zusammenarbeit mit externen Partnern.
Vermeidung von Indoktrination
Frage: Ist der Unterricht frei von Beeinflussung?
Quellen: Beutelsbacher Konsens.
Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen
Frage: Werden extremistische Positionen abgelehnt?
Quellen: Extremismuskritik in der Bildung.
Aktualität
Frage: Sind Inhalte an aktuelle Entwicklungen angepasst?
Quellen: Aktuelle Bildungspläne und -anpassungen.
Optional:
Inklusion und Gleichberechtigung
Frage: Werden alle Geschlechter, ethnischen Gruppen und Minderheiten respektvoll und gleichberechtigt behandelt?
Quellen: UN-Behindertenrechtskonvention, Antidiskriminierungsgesetze.
Medienkompetenzförderung
Frage: Fördert der Text die kritische Auseinandersetzung mit Medien und Informationen?
Quellen: Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt".
4. Konzept eines Scoringsystems
4.1 Allgemeine Anforderungen an das Scoring
Nachvollziehbarkeit
Entscheidungen des Bewertenden sollten transparent und überprüfbar sein.
Objektivität
Persönliche Vorurteile müssen ausgeschlossen werden.
Reliabilität
Konsistenz der Bewertung bei wiederholter Durchführung durch verschiedene Personen.
Validität
Die Kriterien messen tatsächlich die Neutralität des Textes.
Transparenz
Klare Kommunikation des Bewertungsprozesses und der angewandten Maßstäbe.
4.2 Umsetzung des Scorings
Um ein nachvollziehbares und transparentes Bewertungssystem für Neutralität zu entwickeln, kann z.B. ein binäres Punktesystem genutzt werden, das auf den rechtlichen und pädagogischen Kriterien basiert. Dieses System ermöglicht es sowohl KI als auch Menschen, Texte effektiv zu bewerten und die Ergebnisse leicht nachzuvollziehen.
Binäre Kriterien: Jedes Kriterium wird mit "Ja" (erfüllt) , "Nein" (nicht erfüllt) bzw. “N/A” (nicht bewertbar) eingestuft.
Punktesystem: Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben.
Kriteriengewichtung: Jedes Kriterium erhält eine Gewichtung basierend auf seiner Relevanz.
(an Nutzungsszenario anpassbar)Nicht bewertbare Kriterien werden aus der Berechnung ausgeschlossen
(volle Punktzahl kann erreicht werden, wenn alle gefundenen Aspekte bestmöglich bewertet werden)Die Gesamtpunktzahl wird nur auf Basis der bewertbaren Kriterien berechnet
Die Endpunktzahl wird auf eine Skala von 0 bis 5 normalisiert
Berechnung des angepassten Bewertungssystems
Bewertung der Kriterien:
1 Punkt: Kriterium erfüllt ("Ja")
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt ("Nein")
Nicht anwendbar: Kriterium wird aus der Berechnung ausgeschlossen
Gewichtung der Kriterien:
Die Gewichtungen der Kriterien kann in Abhängigkeit der Relevanz im Nutzungsszenario festgelegt werden (hier mit Beispielen aufgeführt).
Berechnung der Rohpunktzahl:
Multiplizieren Sie die Punktzahl jedes bewertbaren Kriteriums mit seiner Gewichtung.
z.B. Kriterium 1: 1 × 0,10 = 0,10
Summieren Sie diese Werte, um die Rohpunktzahl zu erhalten.
z.B. Rohpunktzahl: 0,10 + 0,05 + …
Berechnung der maximal möglichen Punktzahl:
Addieren Sie die gewichteten Werte aller bewertbaren Kriterien.
z.B. Kriterium 1: 1 x 0,10 = 0,10
Summe für alle gewichteten Kriterien: 0,10 + 0,05 + …
Endpunktzahl normalisieren auf die Skala von 0 bis 5:
Endpunktzahl = ( Rohpunktzahl / max. mögl. Punktzahl ) x 5
Beispiel:
Summe der gewichteten Rohpunkte: 0,8
Summe der gewichteten Maximalpunkte: 0,95
Endpunktzahl: ( 0,8 / 0,95 ) x 5 = 4,2 von 5 Punkten (gerundet = 4)
Bewertungsskala
Endpunktzahl | Erfüllungsgrad | Beschreibung |
---|---|---|
5 Punkte | ≥ 90 % | Hervorragende Neutralität; der Text erfüllt nahezu alle Kriterien. |
4 Punkte | ≥ 70 % bis < 90 % | Gute Neutralität; kleinere Verbesserungen möglich. |
3 Punkte | ≥ 50 % bis < 70 % | Durchschnittliche Neutralität; mehrere Bereiche zur Überarbeitung. |
2 Punkte | ≥ 30 % bis < 50 % | Unterdurchschnittliche Neutralität; bedeutende Mängel vorhanden. |
1 Punkt | ≥ 10 % bis < 30 % | Mangelnde Neutralität; Text ist stark voreingenommen oder problematisch. |
0 Punkte | < 10 % | Keine Neutralität; Text ist extrem voreingenommen oder verfassungswidrig. |
Vorteile dieses Ansatzes
Keine Benachteiligung durch fehlende Informationen: Da nicht anwendbare Kriterien aus der Berechnung ausgeschlossen werden, wird der Text nicht ungerechtfertigt abgewertet.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die Berechnung ist klar strukturiert und leicht nachvollziehbar.
Vergleichbarkeit: Die Normalisierung ermöglicht den Vergleich verschiedener Texte, auch wenn unterschiedliche Kriterien anwendbar sind.
Stärkere Berücksichtigung kritischer Faktoren: Die Gewichtung ermöglicht den stärkeren Einbezug besonders kritischer Faktoren und kann an Nutzungsszenarien angepasst weden.
Kriterienkatalog
Die Gewichtungen bleiben gleich, um die Relevanz der einzelnen Kriterien zu erhalten:
Nr. | Kriterium | Gewichtung (exemplarisch) |
---|---|---|
1 | Kontroversität | 10% (0,10) |
2 | Überwältigungsverbot | 10% (0,10) |
3 | Sachlichkeit und Pluralität | 10% (0,10) |
4 | Parteipolitische Neutralität | 10% (0,10) |
5 | Förderung der Urteilsfähigkeit | 10% (0,10) |
6 | Demokratie- und Menschenrechtsbildung | 10% (0,10) |
7 | Handlungsorientierung | 5% (0,05) |
8 | Schülerorientierung | 5% (0,05) |
9 | Lehrerhaltung | 10% (0,10) |
10 | Externe Perspektiven | 5% (0,05) |
11 | Vermeidung von Indoktrination | 10% (0,10) |
12 | Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen | 5% (0,05) |
13 | Aktualität | 5% (0,05) |
4.3 Prompt für automatische Bewertung
Sie sollen einen Bildungsinhalt bzw. eine Bildungsressource anhand eines vorgegebenen Textes bewerten. Die Bewertung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die auf rechtlichen und pädagogischen Grundlagen basieren. Ziel ist es, die Neutralität und Qualität des Inhalts zu beurteilen. Anleitung: Lesen Sie den Text sorgfältig durch. Bewerten Sie für jedes der folgenden Kriterien, ob es im Text erfüllt ist, nicht erfüllt ist oder nicht erkennbar ist. Geben Sie für jedes Kriterium eine "1" an, wenn es erfüllt ist. Geben Sie eine "0" an, wenn es nicht erfüllt ist. Geben Sie "N/A" (nicht anwendbar) an, wenn die Information im Text nicht vorhanden ist oder das Kriterium nicht bewertet werden kann. Fügen Sie keine zusätzlichen Kommentare oder Erklärungen hinzu. Bewertungskriterien: Kontroversität Frage: Werden kontroverse Themen ausgewogen und aus verschiedenen Perspektiven dargestellt? Erläuterung: Der Text sollte unterschiedliche Standpunkte zu kontroversen Themen präsentieren und keine einseitige Sichtweise fördern. Überwältigungsverbot Frage: Verzichtet der Text auf manipulative Techniken und lässt er Raum für die eigene Meinungsbildung der Leser? Erläuterung: Der Text sollte informieren, ohne die Leser in eine bestimmte Richtung zu drängen oder zu indoktrinieren. Sachlichkeit und Pluralität Frage: Ist der Inhalt faktenbasiert und werden unterschiedliche Meinungen berücksichtigt? Erläuterung: Der Text sollte auf verlässlichen Informationen basieren und verschiedene Sichtweisen darstellen. Parteipolitische Neutralität Frage: Wird keine politische Partei bevorzugt oder benachteiligt? Erläuterung: Der Text sollte neutral gegenüber allen politischen Parteien sein und keine Partei direkt oder indirekt unterstützen oder diskreditieren. Förderung der Urteilsfähigkeit Frage: Regt der Text zum kritischen Denken und zur eigenen Urteilsbildung an? Erläuterung: Der Text sollte die Leser ermutigen, sich selbstständig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eigene Schlussfolgerungen zu ziehen. Demokratie- und Menschenrechtsbildung Frage: Werden demokratische Werte und Menschenrechte vermittelt und respektiert? Erläuterung: Der Text sollte die Achtung vor demokratischen Prinzipien und Menschenrechten fördern und keine diskriminierenden Inhalte enthalten. Handlungsorientierung Frage: Bietet der Text praktische Anwendungsbeispiele oder fördert er die Umsetzung des Gelernten in der Praxis? Erläuterung: Der Text sollte Möglichkeiten aufzeigen, wie das vermittelte Wissen praktisch angewendet werden kann. Schülerorientierung Frage: Geht der Text auf die individuellen Bedürfnisse und das Verständnisniveau der Zielgruppe ein? Erläuterung: Der Inhalt sollte für die Zielgruppe angemessen aufbereitet sein und deren Lernbedürfnisse berücksichtigen. Lehrerhaltung Frage: Agiert der Autor neutral und vorbildlich, ohne persönliche Voreingenommenheit zu zeigen? Erläuterung: Der Autor sollte eine professionelle Haltung einnehmen und keine persönlichen Meinungen aufdrängen. Externe Perspektiven Frage: Werden externe Quellen oder Expertenmeinungen neutral und ausgewogen eingebunden? Erläuterung: Zitate und Verweise sollten korrekt wiedergegeben und unterschiedliche externe Standpunkte berücksichtigt werden. Vermeidung von Indoktrination Frage: Ist der Text frei von Versuchen, die Leser in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen? Erläuterung: Der Text sollte neutral informieren und die Leser nicht manipulieren. Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen Frage: Werden extremistische oder menschenfeindliche Positionen klar abgelehnt und kritisch hinterfragt? Erläuterung: Der Text sollte solche Positionen nicht unterstützen, sondern sie im Kontext kritisch beleuchten und ablehnen. Aktualität Frage: Sind die Informationen aktuell und berücksichtigen sie die neuesten Entwicklungen im Thema? Erläuterung: Der Text sollte auf dem neuesten Stand sein und aktuelle Daten sowie Fakten enthalten. Bitte geben Sie Ihre Bewertung wie folgt zurück: Kontroversität: [1, 0 oder N/A] Überwältigungsverbot: [1, 0 oder N/A] Sachlichkeit und Pluralität: [1, 0 oder N/A] Parteipolitische Neutralität: [1, 0 oder N/A] Förderung der Urteilsfähigkeit: [1, 0 oder N/A] Demokratie- und Menschenrechtsbildung: [1, 0 oder N/A] Handlungsorientierung: [1, 0 oder N/A] Schülerorientierung: [1, 0 oder N/A] Lehrerhaltung: [1, 0 oder N/A] Externe Perspektiven: [1, 0 oder N/A] Vermeidung von Indoktrination: [1, 0 oder N/A] Kritische Auseinandersetzung mit extremen Positionen: [1, 0 oder N/A] Aktualität: [1, 0 oder N/A]
5. Literatur und Quellen
https://www.qua-lis.nrw.de/neutralitaet-und-unparteilichkeit-der-schule
https://www.fachportal-paedagogik.de/literatur/vollanzeige.html?FId=3376985
https://www.politische.bildung.sachsen.de/download/24_06_Handreichung_Neutralitaet.pdf
https://www.uni-speyer.de/fileadmin/Ehemalige/Wieland/Wasmansagendarf.pdf
https://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/15341.pdf