Strafrechtlich unbedenklich
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Ein geprüfter Inhalt soll nicht nur unseren pädagogischen und inhaltlichen Ansprüchen entsprechen, sondern auch nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
So stellen wir sicher, dass WirLernenOnline für gute Inhalte steht.
Die geltenden Gesetze bilden den Rahmen für das, was erlaubt und was nicht gestattet ist.
Sie definieren klare Grenzen und geben eindeutig vor, ob die Verlinkung eines Inhalts rechtlich in Ordnung oder bedenklich ist.
Das Strafrecht
Das Strafrecht setzt die Spielregeln für das gesellschaftliche Zusammenleben. Es grenzt unser Handeln ein und definiert klare, grundlegende Verbote. Im Hinblick auf Veröffentlichungen oder Verlinkungen von Inhalten im Internet regelt das Strafrecht was nicht verbreitet oder abgebildet werden darf.
Fragen, die du dir bei der Prüfung von Inhalten stellen solltest, wollen wir dir im Folgenden vorstellen.
Propagandamaterial
Handelt es sich bei dem Inhalt um Propagandamaterial von verbotenen Parteien oder Vereinigungen?
Das Verbreiten von Propagandamaterial verbotener Parteien und Vereinigungen steht unter Strafe. Dazu gehören Texte, Bilder, aber auch Symbole und Lieder. Eine Liste mit verbotenen rechtsextremen Organisationen findest du hier.
Wir haben dir einige Beispiele herausgesucht, die auf dem ersten Blick nicht wie Propagandamaterial wirken.
Schau dir die Hotspots (Pluszeichen) genau an und lerne die Tücken von Propagandamaterial kennen.
Übrigens: dabei hat uns klicksafe.de sehr geholfen.
Modernes Design & Tarnung
Jugendliche Subkultur & Internetphänomene
Gesunder Lebensstil & Rechtsextreme Subkultur
Finanzierung & Musik
Verherrlichung, Leugnung, Verharmlosung
Wird der Nationalsozialismus, Antisemitismus oder andere Aspekte des Holocaust verherrlicht, geleugnet oder verharmlost?
Inhalte, die die NS-Zeit, die in dieser Zeit begangenen Gräueltaten oder die dahinterstehende Ideologie verherrlichen, dürfen nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden. Hier liegt der Schwerpunkt erneut auf dem Verherrlichungsaspekt.
Wissenschaftliche Dokumentationen in diesem Zusammenhang sind natürlich erlaubt. Ferner gilt auch hier das oben Gesagte: sofern die Darstellung der kritischen Auseinandersetzung oder wissenschaftlich-pädagogischen Zwecken dient, kann auch ein solcher Inhalt auf WirLernenOnline verlinkt werden. Wichtig ist die Kontextualisierung und Einordnung des Materials und ggf. der Vermerk einer entsprechenden Altersbeschränkung. Auch hier solltest du auf dein Bauchgefühl hören und abklopfen, inwiefern der Inhalt im Unterricht verwendet werden sollte.
Hetze
Wird gegen eine bestimmte Gruppe gehetzt?
Es ist verboten gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu hetzen, zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalthandlungen aufzurufen.
Außerdem verbietet das Strafrecht Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit zu beleidigen oder zu verleumden. Derartige Inhalte dürfen nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden.
Kinderpornografie
Werden kinderpornografische Szenen gezeigt?
Es ist verboten Szenen sexueller Handlung mit oder an Kindern oder anderen Schutzbefohlenen zu zeigen. Verboten ist nicht nur das Zeigen der eigentlichen sexuellen Handlung, sondern bereits das Abbilden von Kindern in unnatürlichen Posen.
Die Grenze stellt auch hier dein Bauchgefühl dar.
Schwere Straftaten
Wird die Begehung schwerer Straftaten angekündigt?
Nicht nur die Begehung eines Mordes oder Totschlages, sondern bereits die Androhung der Begehung eines solchen Delikts ist verboten.
Darunter fällt auch die Androhung einer schweren Körperverletzung oder eines Landfriedensbruches.