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Jugendschutzrechtlich unbedenklich

Auf dieser Seite lernst du...

  • ...die rechtlichen Anforderung "jugendschutzrechtlich unbedenklich" als Pflichtkriterium für Inhalte von WirLernenOnline kennen

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WirLernenOnline steht für geprüfte Inhalte, die seitens der Nutzenden bedenkenlos (weiter)verwendet werden können.

Ein geprüfter Inhalt soll nicht nur unseren pädagogischen und inhaltlichen Ansprüchen entsprechen, sondern auch nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

So stellen wir sicher, dass WirLernenOnline für gute Inhalte steht.

Die geltenden Gesetze bilden den Rahmen für das, was erlaubt und was nicht gestattet ist.

Sie definieren klare Grenzen und geben eindeutig vor, ob die Verlinkung eines Inhalts rechtlich in Ordnung oder bedenklich ist.



Der Jugendschutz



Der Jugendschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen im Internet und in der Öffentlichkeit zu schützen. Als negativ gelten Einflüsse, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu stören.

Fragen, die du dir bei der Prüfung von Inhalten stellen solltest, wollen wir dir im Folgenden vorstellen.



Pornografisches Material



Ist der Inhalt pornografischer Natur?


Rein pornografische Inhalte dürfen aus Gründen des Jugendschutzes Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden. Abzugrenzen von pornografischen Inhalten sind solche, die der sexuellen Aufklärung oder der wissenschaftlichen Auseinandersetzung damit dienen. Hier solltest du auf eine angemessene Altersbeschränkung durch eine entsprechende Kennzeichnung achten.



Verherrlichung von Krieg und Gewalt



Verherrlicht der Inhalt Krieg und Gewalt?


Inhalte, die den Krieg, damit verbundene Handlungen oder Gewalt als solche verherrlichen oder beschönigen, dürfen auf WirLernenOnline nicht verlinkt werden. Hintergrund dieses Verbots ist es, Kinder und Jugendliche vor derart prägenden Eindrücken zu schützen.
Dokumentarische Darstellungen zum Zwecke der wissenschaftlichen-pädagogischen Auseinandersetzung sind mit einer entsprechenden Kennzeichnung der Altersbeschränkung jedoch möglich. Kriterien, die bei der Auswahl eine Rolle spielen sollten, sind die konkrete Ausgestaltung der Gewaltdarstellung und ihrer Intensität.



Menschenwürde



Zeigt die Quelle starke seelische oder körperliche Qualen, die die Menschenwürde der dargestellten Personen verletzt?


Der Jugendschutz will verhindern, dass Menschen entstellt, entmenschlicht und insgesamt würdelos dargestellt werden. Insbesondere, wenn die Darstellung der Qualen als reiner Selbstzweck fungiert, sollten diese Inhalte keinen Eingang auf die WirLernenOnline-Plattform finden.
Auch hier kommt es jedoch auf den Kontext und die Einordnung der Darstellung an. Außerdem solltest du eine entsprechende Altersbeschränkung vornehmen. 



Zusammenfassung & Quiz Jugendschutz