Persönlichkeitsrechtlich unbedenklich
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So stellen wir sicher, dass WirLernenOnline für gute Inhalte steht.
Die geltenden Gesetze bilden den Rahmen für das, was erlaubt und was nicht gestattet ist.
Sie definieren klare Grenzen und geben eindeutig vor, ob die Verlinkung eines Inhalts rechtlich in Ordnung oder bedenklich ist.
Das Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verleiht jedem Menschen das Recht selbst darüber zu entscheiden, ob und wie er in der Öffentlichkeit dargestellt oder abgebildet wird und welche Informationen über ihn verbreitet werden dürfen.
Ob ein Bild, ein Video oder ein Text über eine Person im Internet veröffentlich werden darf, liegt also in der Hand der konkret betroffenen Person. Dieser Grundsatz gilt allerdings nur eingeschränkt für sogenannte Personen des öffentlichen Lebens oder der Zeitgeschichte, da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Informationsinteresse an diesen Personen hat. Eine Einwilligung dieser Personen in die Veröffentlichung eines sie betreffenden Inhalts ist deshalb in der Regel nicht erforderlich.
Fragen, die du dir bei der Prüfung von Inhalten stellen solltest, wollen wir dir im Folgenden vorstellen.
Herabwürdigende Informationen
Zeigt die Quelle Menschen in herabwürdigender Art und Weise oder verbreitet sie herabwürdigende Informationen über bestimmte Personen?
Um potenziellen Konflikten mit den abgebildeten Personen von vornherein aus dem Weg zu gehen, solltest du keine Inhalte auf WirLernenOnline verlinken, die geeignet sind, Menschen zu beleidigen, sie herabzuwürdigen oder sie in ihrem öffentlichen Ansehen zu verletzen. Hier hilft es, sich in die abgebildete Person hineinzuversetzen und zu überlegen, ob du mit der konkreten Art der Darstellung einverstanden wärst, wenn sie dich betreffen würde. Es gilt der Grundsatz, was du nicht willst, dass man dir tut…
Privatsphäre
Verletzt die Quelle die Privatsphäre von Menschen?
Jeder hat ein Recht darauf, bestimmte Bereiche seines Lebens vor den Augen der Öffentlichkeit zu schützen. Die Grenzen zwischen der für die Öffentlichkeit grundsätzlich unzugängliche Privatsphäre und der sogenannten Sozialsphäre verläuft allerdings fließend. Zur Sozialsphäre gehört all das, was Menschen selbst in die Öffentlichkeit tragen oder wenn sie sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben. Zur Privatsphäre zählt all das, was sie „hinter geschlossener Tür“ zu tun pflegen. Dazu zählen insbesondere die Bereiche der Wohnung oder andere private Orte. Auch hier kannst du dich wieder auf dein Bauchgefühl verlassen. Wenn es dir selbst unangenehm wäre, wenn bestimmte Informationen über dich ins Internet gelangen würden, dann sollte WirLernenOnline auch nicht an der Verbreitung solcher Materialien beteiligt sein.
Einwilligung
Zeigt die Quelle (Privat)Personen ohne deren Einwilligung?
Unabhängig von der Art der Darstellung oder ihrem konkreten Inhalt, ist ein Material aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht dann unbedenklich, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung der Abbildung eingewilligt hat.
Oft ist allerdings nicht direkt erkennbar, ob jemand seine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos oder eines Videos gegeben hat. Vorsicht ist insbesondere bei der Abbildung von Schülern oder Schulklassen geboten. Hier ist es erforderlich, dass jeder einzelne Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter der Veröffentlichung des Fotos oder des Videos zugestimmt hat. Auch bei privaten Schnappschüssen, solltest du erst prüfen, ob die abgebildeten Personen überhaupt von dem Foto oder Video wissen und ob sie wollten, dass es veröffentlicht wird.