Urheberrechtlich unbedenktlich
WirLernenOnline steht für geprüfte Inhalte, die seitens der Nutzenden bedenkenlos (weiter)verwendet werden können.
Ein geprüfter Inhalt soll nicht nur unseren pädagogischen und inhaltlichen Ansprüchen entsprechen, sondern auch nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
So stellen wir sicher, dass WirLernenOnline für gute Inhalte steht.
Die geltenden Gesetze bilden den Rahmen für das, was erlaubt und was nicht gestattet ist.
Sie definieren klare Grenzen und geben eindeutig vor, ob die Verlinkung eines Inhalts rechtlich in Ordnung oder bedenklich ist.
Welche Anforderungen stellt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt geistige Werke vor der unberechtigten Nutzung durch Dritte und räumt dem Schöpfer eines Werkes, also dessen Urheber, das Recht ein, darüber zu entscheiden, wie mit seinem Werk umgegangen werden soll. Analog zum Persönlichkeitsrecht, ist die Entscheidung ob und wie ein Werk genutzt werden darf also dem Urheber als Rechteinhaber vorbehalten. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob ein Werk überhaupt veröffentlicht werden darf, ob dies nur gegen eine Gebühr zu erfolgen hat und ob der Schöpfer des Werkes bei der Veröffentlichung genannt werden soll.
Fragen, die du dir bei der Prüfung von Inhalten stellen solltest, wollen wir dir im Folgenden vorstellen.
Inhalt teilen
Darf der Inhalt frei geteilt werden?
Hier sind folgende zwei Szenarien zu unterscheiden:
Verlinkung von Inhalten
Das Urheberrecht sieht in der Verlinkung von bereits im Internet an anderer Stelle veröffentlichter Inhalte keine urheberrechtlich relevante Handlung. Deshalb dürfen grundsätzlich erst einmal alle Inhalte, egal unter welcher Lizenz sie stehen, verlinkt werden, also auch solche Inhalte, die unter einem Copyright © stehen. Unter welcher Lizenz ein Inhalt steht, erkennst du in der Regel an dem jeweiligen Lizenzzeichen, das unter einem Bild, Video oder Text abgebildet ist. Wichtig ist nur, den Urheber inklusive der entsprechenden Lizenz bei der Verlinkung auf WirLernenOnline zu nennen.
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn Inhalte ohne das Wissen des Urhebers und damit ohne seine Einwilligung ins Internet gelangt sind. Ist dies der Fall, dann ist auch die Verlinkung dieser Inhalte nicht erlaubt. Wenn du dir also nicht sicher bist, ob der Urheber der Veröffentlichung zugestimmt hat oder die jeweilige Lizenz nicht klar zu erkennen ist, dann sollte der Inhalt nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden.
Hochladen von Inhalten
Von der reinen Verlinkung ist das Hochladen eines Inhalts zu unterscheiden. Das ist der Fall, wenn du beispielsweise ein Arbeitsblatt direkt auf WirLernenOnline hochlädst und nicht nur die verlinkte Seite im Internet angibst. Das Urheberrecht sieht in dem Hochladen eines Inhalts eine urheberrechtlich relevante Handlung, weil nicht lediglich auf einen bereits bestehenden Speicherort verwiesen wird, sondern der Inhalt an einem neuen Ort abgelegt wird. Das Hochladen von Inhalten ist nur bei einer freien Lizenz gestattet, also wenn der Urheber der Vervielfältigung seines Werkes ohne eine Gebühr zugestimmt hat. Dies ist beispielsweise bei sogenannten Open Educational Resources der Fall. Was genau das heißt, erfährst du weiter unten.
Eigene Inhalte
Darf ich eigene Inhalte auf WirLernenOnline verlinken?
Auch wenn du eigene Inhalte auf WirLernenOnline verlinken oder hochladen möchtest, solltest du vorher prüfen, ob dir das Werk allein gehört, oder ob du Elemente eines anderen Werkes verwendet hast, die wiederum selbst urheberrechtlich geschützt sind. Auch dann brauchst du die Zustimmung des Urhebers, bevor du deinen Inhalt verlinken bzw. hochladen darfst.
Exkurs Open Educational Resources (OER)
Was sind Open Educational Resources?
WirLernenOnline möchte sogenannte Open Educational Resources sammeln und für Lehrende auffindbar machen. Diese Inhalte sind frei und kostenlos zugänglich und können durch Dritte bearbeitet und weiterverbreitet werden. Open Educational Resources stellen also einen Sammelbegriff für freie Bildungsmaterialien dar. Es gibt verschiedene Lizenzmöglichkeiten, um einen Inhalt als Open Educational Resources zu kennzeichnen.
Die Abkürzung OER steht für Open Educational Resources (OER). OER sind Materialien zum Lehren und Lernen in unterschiedlichen Formaten und Umfang, bei denen es rechtlich - und im besten Fall auch technisch und didaktisch - möglich ist, sie offen zu nutzen, bei Bedarf zu verändern, zu verbreiten und zu veröffentlichen.
Ein OER kann zum Beispiel ein Arbeitsblatt sein, das ich für mich umgestalten, ein Online-Kurs aus dem ich ein Erklärvideo für mein Flipped Classroom Angebot nutze oder eine interaktive Online-Übung, die ich auf einer Lernplattform einstelle.
Wie funktionieren OER?
OER funktionieren durch den rechtlichen Kniff der offenen Lizenzen. Denn grundsätzlich verhindert das geltende Urheberrecht eine offene Nutzung von Materialien: Wenn eine Person etwas erstellt, fällt das Produkt automatisch unter das Urheberrecht. Es darf dann ohne Erlaubnis der Person nicht verändert und öffentlich verbreitet werden. Wenn die Person möchte, dass andere ihr Material offen nutzen können, muss sie es unter einer offenen Lizenz veröffentlichen.
Welche offenen Lizenzen haben OER?
Für OER werden meist die so genannten Creative Commons Lizenzen verwendet. Creative Commons Lizenzen werden mit CC abgekürzt. Es schließen sich Kürzel an, die anzeigen, wie genau die offene Weiternutzung erfolgen darf. Für OER im engeren Sinne kannst Du aus drei Lizenzen auswählen:
- CC0 (Public Domain): Das Material darf praktisch ohne Einschränkungen weiter genutzt werden.
- CC BY: Das Material darf offen weitergenutzt werden - aber man muss den Namen der urhebenden Person dazu schreiben.
- CC BY SA: Das Material darf offen weitergenutzt werden - aber man muss den Namen der urhebenden Person dazu schreiben - und das neu entstandene Material wieder unter dieser Lizenz veröffentlichen.
Hinzu kommt die jeweils gültige Versionsnummer. Eine vollständige Lizenz sieht deshalb zum Beispiel so aus: CC BY 4.0 oder ausgeschrieben: Creative Commons Namensnennung 4.0
Praxiswissen zu OER
Du kannst eine Websuche nutzen und unter den erweiterten Einstellungen bei Nutzungsrechten ‘Zur Wiederverwendung und Veränderung’ auswählen. Direkt erreichst Du solch eine Websuche via kurzelinks.de/oersuchen
Für OER-Projekte im deutschsprachigen Raum gibt es das OERhörnchen
Für ‘Rohmaterialien’ (ein Bild für Dein Arbeitsblatt) ist die CCSuche hilfreich.
Was muss ich bei der Weiternutzung beachten?
Bei der Weiternutzung von OER von anderen (wenn Du z.B. ein offen lizenziertes Bild in Dein Arbeitsblatt einfügst) musst Du einen Lizenzhinweis zu dem OER dazu schreiben. Ein Lizenzhinweis muss den Titel, den Urheber, den Link zur Lizenz, die Lizenz und den Ursprungsort beinhalten. Du kannst Dir dafür als Eselsbrücke TULLU merken.
Hier ist die TULLU Regel ausführlich erklärt: https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel/
Wo finde ich die Lizenz für mein eigenes OER?
Eine eigene Lizenz erstellst Du am besten mit dem Licence Chooser. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Lizenz auch von Suchmaschinen gefunden und Dein OER gefunden wird. Den Licence Chooser findest Du hier: creativecommons.org/choose
Tools für OER
Ein gutes Tool für den Einstieg in die OER-Erstellung ist die Open Source Software H5P. Mit ihr kannst Du ganz unterschiedliche Materialien erstellen: Zum Beispiel interaktive Übungen oder auch Präsentationen. Nutze für den Einstieg in das Tool zum Beispiel diese Übersicht.
Weitere Tools aus dem Open Source Bereich für die Erstellung von OER findest du in diesem Pad.
Wer ist die OER-Community?
Im Kontext von OER sind Menschen aktiv, die offene Bildungsmaterialien spannend finden oder auch selbst welche erstellen. Sie kommen aus unterschiedlichen Bildungsbereichen und arbeiten zu sehr vielfältigen Themen. Vor diesem Hintergrund ist der Austausch immer sehr spannend und bereichernd.