Schriftliche Eingaben zur OER-Strategie von Communitymitgliedern (2021)
Schriftliche Eingabe zur OER-Strategie, Anja Lorenz
Kernpositionen
OER sind keine besonders progressive oder nerdige Erscheinungsform bei Lernmaterialien, sondern die Konsequenz aus rechtlichen Nutzungshemmnissen, die dem Einsatz in zeitgemäßen Bildungsformaten entgegenstehen.
Das BMBF sollte die freie Lizenzierung von Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, zur Bedingung machen und damit zum Standard erklären. Die Reduktion auf CC0 und CC BY verringert die Komplexität.
Das BMBF sollte die Aus- und Weiterbildung von didaktischen Kompetenzen fördern, die für den gestalterischen Umgang mit Materialien in offenen Lernszenarien nötig sind.
Das BMBF sollte Maßnahmen zur Sicherung der Barrierefreiheit sowie zur Qualitätssicherung von Bildungsmaterialien fordern und fördern. Potentiale zur kontinuierlichen Verbesserung und Differenzierung sind zu berücksichtigen.
Stellungnahme
Als Grundlage für eine OER-Strategie des Bundes erscheint mir zunächst eine grundsätzliche Auseinandersetzung damit nötig, welche Rolle Bildungsmaterialien in einer digitalisierten Gesellschaft spielen. Aus dieser lassen sich Schlüsse ziehen, welche Eigenschaften und Prozesse für Bildungsmaterialien wichtig sind (s. Ausführungen unter Abschnitt 1).
Die aktuellen Urheberrechtsschranken für Bildung und Unterricht reichen für diese Anforderungen nicht aus, einzelne Nutzungsverträge werden zu komplex und wenig alltagstauglich, vor allem, wenn zukünftig neue Nutzungsarten und Technologien hinzukommen (wie wir es aktuell bei webbasierten Nutzungen oder der algorithmischen Verarbeitung erleben). OER sind damit keine besonders progressive oder nerdige Erscheinungsform bei Lernmaterialien, sondern die Konsequenz aus Nutzungshemmnissen, die durch die aktuelle Ausgestaltung des Urheberrechts entstehen, und nach aktuellem Stand zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019/790[] sehr wahrscheinlich nicht behoben werden.
Für die Reflexion der gegebenen Thesen im Bereich Mensch und der gestellten Leitfragen habe ich mich zudem mit der Rolle der OER-Strategie im föderalen Bildungssystem auseinandergesetzt (s. Abschnitt 2).
Auf dieser Grundlage werden ausgehend von den Thesen und Leitfragen in Abschnitt 3 die Themenbereiche Zugang, Didaktik, Inklusion, Lizenzierung und Qualitätssicherung diskutiert. Die formulierten Kernpositionen stützen sich auf diese Argumentation.
1. Zielsetzung: Bildungsmaterialien in einer digitalisierten Gesellschaft
Bildungsmaterialien in einer digitalisierten Gesellschaft dürfen keine statischen Produkte (mehr) sein. Durch digitale oder digital gestützte Produktions-, Bearbeitungs- und Unterrichtsprozesse werden neue Anforderungen deutlich. Sie sollten im Idealfall:
zeitgemäße Bildung, d.h. insbesondere den Erwerb und Ausbau von Kompetenzen zur Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken (4K[]), unterstützen,
unabhängig von individuellen Gegebenheiten der Lernenden und Lehrenden (insb. sozialer Status, geistige oder körperliche Beeinträchtigungen) zugänglich sein,
in einer heterogenen Infrastruktur bzgl. Hard- und Software nutzbar sein und
keine Abstriche bei der Qualitätssicherung und dem Aktualisierungsgrad machen müssen.
Um diesen Ansprüchen zu genügen, müssen Bildungsmaterialien in Zukunft die rechtlichen und technischen Voraussetzungen mitbringen um:
sie allein oder gemeinsam mit mehreren Personen aktiv zu be- und verarbeiten,
sie an individuelle Gegebenheiten oder Beeinträchtigungen bestmöglich anzupassen,
sie ohne die Beschränkung auf ein bestimmtes technisches Endgerät, eine festgelegte Software-Lösung oder Lernplattform einzusetzen und
Fehler, Darstellungsprobleme, sowie veraltete Informationsstände zu verbessern oder zu beheben.
Weiterhin dürfen ökonomische Kriterien nicht außer Acht gelassen werden. Hier können digital verfügbare Bildungsmaterialien einen enormen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit leisten, da nahezu keine variablen Kosten bei höheren Nutzungszahlen anfallen. Dieser Vorteil muss genutzt werden, um den Zugriff auf Bildungsmaterialien, deren Fixkosten (Produktion, Wartung, Aktualisierung etc.) aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden[], für alle kostenfrei zu ermöglichen. Nur so können die Bildungschancen zunehmend vom sozialen Status entkoppelt werden.
Aus diesen Ansprüchen und den daraus abgeleiteten Voraussetzungen ziehe ich folgende Schlüsse:
Be- und Verarbeitung muss hinsichtlich der folgenden Kontexte rechtlich und technisch möglich sein:
im Rahmen und als Teil von Bildungsprozessen,
zur Anpassung an individuelle Vorlieben (bspw. Schriftbild oder Darstellung im Vollbild),
zum Ausgleich oder zur Abmilderung individueller Beeinträchtigungen (bspw. Untertitelung) und
zur inhaltlichen, didaktischen und technischen Aktualisierung.
Die Verwaltung von Bildungsmaterialien muss für folgende Anspruchsgruppen möglich und alltagstauglich sein:
Lernende (bspw. zur Dokumentation der eigenen Lernprozesse),
Lehrende (bspw. zur Planung von Lehrveranstaltungen),
Bildungsinstitutionen (bspw. zur Bereitstellung erprobter Materialien aus den Vorjahren),
Verantwortliche Behörden in den Ländern (bspw. zur Bereitstellung qualitätsgesicherter und auf den Lehrplan abgestimmter Materialien),
Übergreifende Zusammenschlüssen (bspw. zu Schwerpunktthemen wie aktuell der KI-Campus) und
Akteurinnen und Akteure, die eigene Materialien bereitstellen (bspw. Lehrkräfte, Verlage, Museen, Forschungseinrichtungen).
Zur pragmatischen und alltagstauglichen Arbeit mit der enormen Vielzahl und Vielfalt an Bildungsmaterialien sind Prozesse und Infrastrukturen für folgende weitere Aufgaben nötig:
Kuratierung von Bildungsmaterialien für spezifische, insb. formale Bildungsbereiche,
Qualitätssicherung und -bewertung von Bildungsmaterialien, die in kuratierten Sammlungen vorgeschlagen werden, und
Auffindbarkeit und Filterung von Bildungsmaterialien passend zu den jeweiligen Einsatzzwecken.
Die Bereitstellung und der Einsatz von Bildungsmaterialien unter diesen Gesichtspunkten sind unter klassischen geschlossenen Nutzungslizenzen nicht abbildbar. Die Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht sind nicht ausreichend, individuelle Rechteeinräumung und damit verbundene Aushandlung von Verträgen zur weiteren Nutzung zu komplex und wenig alltagstauglich.
Open Educational Resources (OER) sind dagegen eine Lösung zur rechtssicheren und zeitgemäßen Arbeit mit Bildungsmaterialien. Sie erweitern die Möglichkeiten zur Produktion und Nutzung und können dennoch auf etablierten Strukturen aufsetzen[]. Dabei stehen sie marktwirtschaftlichen Überlegungen nicht im Weg: Auch bei OER müssen Leistungen wie die Erstellung, Qualitätssicherung, Wartung etc. finanziert werden. Verlage und Agenturen haben hier durch ihre langjährige Erfahrung durchaus Vorteile, aber es entstehen auch Chancen zum Markteintritt für neue Stakeholder, Produkte und Dienstleistungen. Gerade durch offene Lizenzen, aber auch durch offene Formate können Teilleistungen unabhängig zugunsten des besten Angebots vergeben und so ein Lock-In-Effekt vermieden werden.
2. Rolle der OER-Strategie des Bundes
Ich halte die OER-Strategie des Bundes mit Blick auf die in Abschnitt 1 beschriebenen Anforderungen für einen wichtigen und konsequenten Schritt. Sie folgt auf zwei größere vorausgegangene Förderprogramme:
2015 wurden mit Mapping OER und die Machbarkeitsstudie zu OER erste umfassende Analysen des Themenfelds und Entwicklungsstands durchgeführt,
2016–2018 wurden über die OERinfo-Förderlinie Angebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschaffen und das Thema weiteren Personen zugänglich gemacht.
Auf Ebene vieler Bundesländer wurde das Thema OER ebenfalls im Zuge ihrer Digitalisierungsstrategien bearbeitet. Sichtbar wird das insb. in der Förderung dedizierter OER-Plattformen und -Repositorien, wie bspw. ZOERR (https://www.oerbw.de/) in Baden-Württemberg, OERContent.nrw (https://mkw.nrw/pesse/OERContent) in Nordrhein-Westfahlen oder die Hamburg Open Online University (https://www.hoou.de/) in Hamburg. Es zeigt sich aber auch zunehmend, dass von den Ländern geförderte Projekte, die nicht speziell das Thema OER adressieren, mit Materialien unter freier Lizenz arbeiten, bspw. Future Skills (https://futureskills-sh.de/) in Schleswig-Holstein oder die digitalen Sammlungen der Landesbibliotheken in Sachsen oder Niedersachsen (bspw. https://digital.slub-dresden.de/kollektionen/).
Kurzum: Es tut sich was und aus meinen Beobachtungen zu einigen personellen Überschneidungen stelle ich die These auf, dass neben den Bottom-Up-Bemühungen aus der OER-Community die Bundesförderungen seit 2015 einen wesentlichen Beitrag zu den jeweiligen Landesprojekten geleistet hat. In dieser Rolle sehe ich auch die OER-Strategie des Bundes.
Mit der föderalen Struktur und Aufgabenteilung im deutschen Bildungssystem obliegen viele Entscheidungen zu konkreten Materialien und Infrastrukturen den jeweiligen Landesministerien. Insofern ist mir der begrenzte Handlungskorridor des Bundes bewusst. Die Strategie kann daher nur Leitlinien und -konzepte vorgeben sowie deren Notwendigkeit begründen. Hierüber erhalten die jeweiligen Landesministerien die nötige Grundlage, um politische Lösungen und Förderinstrumente auf Länderebene zu entwickeln, die neben der "bloßen Etablierung" von OER auch die Synergien der Länder untereinander nachhaltig nutzen lassen. Weiterhin wird es dem Bund möglich sein, den länder- und institutionsübergreifenden Austausch zum Thema OER zu unterstützen.
Ich habe versucht, meine Positionen auf dieser Grundlage zu formulieren und dem BMBF keine Vorschläge zu unterbreiten, die nicht oder nur stark eingeschränkt in dessen Kompetenzbereich liegen, was nicht bedeutet, dass sich hier nicht mehr erreichen ließe, wenn insbesondere die Kultusministerkonferenz an Synergien interessiert ist. Ein Vorbild für eine solche länderübergreifende Kooperation nehme ich bspw. bei der Umsetzung von Angeboten auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wahr.
3. Konsequenzen für Einzelthemen der OER-Strategie im Themenbereich "Mensch"
Zugang
Zugangsbarrieren für Bildungsmaterialien entstehen oft bereits bei generellen Zugriffsmöglichkeiten. OER sind hier das überlegene Konzept, denn die Erlaubnis zur kostenfreien Verbreitung birgt das Potential, auch Menschen außerhalb der jeweiligen Bildungseinrichtungen und -kontexte Zugang zu den Materialien zu ermöglichen. Nach dem Prinzip "Öffentliches Geld – öffentliches Gut!" sollten Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, unter einer freien Lizenz stehen. Neben dem damit verbundenen Potential zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit bieten sich so aber auch neue Möglichkeiten für die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen von gewinnorientierten Unternehmen.
Differenzierte Ansprüche können aufgrund der Erlaubnis zur Bearbeitung von OER berücksichtigt und umgesetzt werden. So kann bspw. die (An-)Sprache oder auch eine regionale Verankerung der Bildungsmaterialien auf die jeweilige Zielgruppe individuell zugeschnitten werden.
Das BMBF sollte in der OER-Strategie die freie Lizenzierung von Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, zur Bedingung machen und somit zum Standard erklären. Dabei sollten der offene Zugang und die Möglichkeit zur einfachen Weiterverwendung der Bildungsmaterialien auch von der jeweiligen Infrastruktur unterstützt werden. Schon allein aus der föderalen Struktur und den unterschiedlichen Zuständigkeiten für Bildungsinfrastrukturen ergibt sich hier die Notwendigkeit für dezentrale vernetzte Ansätze, die formale Bildungseinrichtungen ebenso wie Museen oder NGOs einbinden. Zur nachhaltigen Pflege und Wartung sollte hierbei auf Open-Source-Software gesetzt werden.
Didaktische Verbesserung von Bildungsprozessen
Hier möchte ich auf Abschnitt 1 verweisen: OER sind eine lizenzrechtliche Antwort auf die Anforderungen von zeitgemäßen Bildungsprozessen. Diese erfordern eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten und die kreative sowie kollaborative Bearbeitung von Materialien. Daneben ermöglichen freie Lizenzen die Nutzung über die Grenzen traditioneller Bildungsszenarien hinaus, weil sie unabhängig von Urheberrechtsschranken für Bildungskontexte gültig sind. In offenen Bildungspraktiken (OEP) können Projekte etabliert werden, die über Bildungsbereiche, Alters- und regionale Grenzen hinausgehen.
Als regelmäßige “Teilgeberin” von Bildungs-BarCamps, und insb. auch als Vorstandsvorsitzende des EduCamp e.V., sehe ich den dort möglichen Austausch zu zeitgemäßen Bildungsthemen in keinem anderen Weiterbildungsformat realisierbar. Hier kommen Menschen aus unterschiedlichen Bildungsbereichen mit unterschiedlicher Expertise auf Augenhöhe zusammen, um bedarfsorientiert ein Programm zu gestalten, in dem thematische Einführungen für Neulinge ebenso möglich und willkommen sind, wie hochspezifische Diskussionen von Expertinnen und Experten mit jahrelangem Vorwissen. Bei den OERcamps wurden zudem weitere Formate wie Workshops, Werkstätten und Webinare erprobt, die ein vielfältiges Repertoire für den Austausch (nicht nur) um freie Bildungsmaterialien boten.
Das BMBF sollte die Aus- und Weiterbildung von didaktischen Kompetenzen fördern, die für den gestalterischen Umgang mit Materialien in offenen Lernszenarien nötig sind. Neben der Verankerung in den Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Lehrende an formalen Bildungsinstitutionen sind auch bildungsbereichsübergreifende Qualifizierungen und regelmäßige Austauschmöglichkeiten nötig und wertvoll. Mit den OERcamps wurde eine solche Austauschmöglichkeit im Rahmen der OERinfo-Förderreihe ermöglicht. Solche und ähnliche Formate gilt es auch länderübergreifend fortzuführen.
Inklusivität
Ähnlich wie in der Diskussion um den Zugang zu Bildungsmaterialien können und dürfen OER bearbeitet werden, sodass sie an die Ansprüche aufgrund von geistigen oder körperlichen Einschränkungen sowie besonderen Förderbedarfen angepasst werden können. Dabei handelt es sich nicht nur um eine serviceorientierte Leistung, sondern in vielen Fällen ist die digitale Barrierefreiheit verpflichtend vorgeschrieben, bspw. für Hochschulen in der EU-Richtlinie 2016/2102 (http://data.europa.eu/eli/dir/2016/2102/oj). Für viele Medientypen und Inhaltsarten sind Maßnahmen zugunsten der Barrierefreiheit bekannt und etabliert (bspw. Untertitelung oder alternative Beschreibungstexte für Medien). Wo diese fehlen, dürfen sie durch OER ergänzt werden. Auch die Überführung in weitere Formate ist erlaubt.
Das BMBF sollte Maßnahmen zur Sicherung der Barrierefreiheit von Bildungsmaterialien fordern und fördern. Technische Unterstützungsmaßnahmen, wie die Definition von Alternativtexten als Pflichtfeld, sollen wo immer möglich in Bildungsinfrastrukturen umgesetzt werden. Weitere Hilfen wie Checklisten zur Barrierefreiheit sollten praxistauglich entwickelt und gut auffindbar bereitgestellt werden.
Lizenzfragen
Die Creative-Commons-Lizenzen haben sich für OER etabliert. Aufgrund ihrer starken Einschränkungen für bestimmte Nutzungsszenarien werden in der deutschen OER-Community die Lizenzbestandteile "non-commercial (NC)" und "no derivates (ND)" nicht zu den freien Lizenzen gezählt. Aus praktischen Gründen und vor allem zur Reduktion der Komplexität würde ich auch die Option "share-alike (SA)" nicht vorrangig für Bildungsmaterialien einsetzen. So kann das Themengebiet der Lizenzen stark vereinfacht werden.
Das BMBF sollte die Lizenzen CC0 und CC BY in den jeweils aktuellsten Versionen zur Bedingung für solche Bildungsmaterialien erklären, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und somit zum Standard machen. Das Prinzip "Öffentliches Geld – öffentliches Gut" erweitert die unter Abschnitt 1 formulierte rechtliche und didaktische Notwendigkeit für OER um eine gesellschaftliche Perspektive.
Qualitätssicherung
Bildungsmaterialien unter einer freien Lizenz können prinzipiell von jeder und jedem erstellt und bereitgestellt werden. Das ist zunächst kein Problem, sondern ein Potential, das es auszuschöpfen gilt. Damit verbunden ist aber auch die Herausforderung, dass eine potentiell breite Vielzahl an Materialien mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, medialen Umsetzungen und didaktischen Rahmenbedingungen bereitsteht. Für die Auswahl der passenden Materialien helfen Qualitätskriterien, nach denen diese Menge gefiltert werden kann. Die Qualitätssicherung kann dabei nach zwei Ansätzen erfolgen, die auch miteinander kombiniert werden können:
während des Erstellungs- oder Kuratierungsprozesses und
Community-basiert durch Nutzung und Bearbeitung.
Der erste Ansatz ist insb. aus der Arbeit von Lehrbüchern bekannt: fachliche Begutachtung, Lektorat, Textsatz, Rechteklärung für Abbildungen etc. werden hier optimalerweise von Fachpersonal übernommen. Das ist auch für OER ein möglicher Weg, denn die Ausgangsthese enthält an dieser Stelle einen Fehler: OER und klassische Verlagsprodukte sind keine Gegensätze. Verlagsprodukte können offen lizenziert sein – etablierte Verlage wie bspw. wbv, Cornelsen, Waxmann oder Beltz haben hierzu bereits mehrere Beispiele geliefert. Somit sind für OER die gleichen etablierten Qualitätssicherungsprozesse möglich und werden insb. dann wichtig, wenn Materialien von Institutionen bereitgestellt oder kuratiert werden. Vor allem in formalen Bildungsbereichen ist meiner Meinung nach die Kuratierung von Bildungsmaterialien passend zu Lehrplänen oder anderweitig definierten Curricula wichtig, um eine Überforderung der Lehrenden und Lernenden aufgrund der Vielzahl an mögliche Materialien zu vermeiden. Das Aufgabenfeld und damit der Markt für Verlage oder Agenturen für die Erstellung von OER wird dabei nicht beschnitten. Die Produktion, Anpassung und Aktualisierung von Bildungsmaterialien muss weiterhin angemessen vergütet werden. Bei der Vergabe von Aufträgen sind stets freie Lizenzen für das Ergebnis zu vereinbaren.
Die Erlaubnis zur Bearbeitung ermöglicht aber weitere Schritte zur Verbesserung oder Differenzierung von frei lizenzierten Bildungsmaterialien. Im Prozess können so Fehler behoben, Nutzungsbarrieren abgebaut, Medien- und Dateiformate passend überführt, regionale Kontexte angepasst oder weitere Änderungen vorgenommen werden, die anfänglich nicht optimal passende Materialien weiterentwickeln.
Das BMBF sollte einerseits die Qualitätssicherung von Bildungsmaterialien bei deren Produktion und Kuratierung einfordern, aber auch die prozesshafte Verbesserung und Differenzierung unterstützen. Beides sollte in Bildungsinfrastrukturen abgebildet werden können.
BMJV (2020). Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrichtlinien vorgelegt. Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Juni 2020. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/062420\_Urheberrecht.html↩︎
Fadel, C., Bialik, M. & Trilling, B.(2017). Die vier Dimensionen der Bildung: Was Schülerinnen und Schüler im 21. Jahrhundert lernen müssen. Übersetzt von J. Muuß-Merholz, ZLL21, Hamburg.↩︎
Hierbei werden stets Bildungsmaterialien im Kontext öffentlicher Bildungseinrichtungen betrachtet, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden und werden. Bildungsmaterialien von und für Unternehmen sollen weiterhin der unternehmerischen Freiheit und wo nötig auch den Geschäftsgeheimnissen unterliegen dürfen.↩︎
Dieser Punkt bezieht sich insbesondere auf die letzte These, bei der OER klassischen Verlagsprodukten gegenübergestellt wurden, obwohl dies keine Gegensätze sind: Auch Verlage können Produzenten von OER sein.↩︎
Öffentlich einsehbare Rückmeldung von Anja Lorenz zur OER-Strategie BMBF 2021
Schriftliche Einreichung zum Themenbereich Technik ^ Mensch, Annett Zobel
Einreichung von: | Zobel, Annett, Projektleitung WirLernenOnline |
Kernposition: |
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OER ←-----→ Technik
Welche technische Infrastruktur ist notwendig um OER in der Breite im Bildungsbereich verfügbar und nutzbar zu machen? Wie kann diese von Beginn an nachhaltig ausgestaltet werden und so Vorbildwirkung entfalten?
Einleitung: Für zeitgemäße Bildung in einer digitalen Welt sind OER eine wichtige Grundlage, denn die Materialien können vervielfältigt und verwendet werden, sie sind verarbeit- und vermischbar und verbesserte oder binnendifferenzierte Varianten können verbreitet werden. Gleichzeitig erzeugt die Vielfalt entstehender Materialien große Herausforderungen für deren Auffindbarkeit und Verwaltung. Obwohl in den letzten Jahren viele Lösungen entstanden, fehlen Lösungsbausteine, systematische Integration, flächendeckender Einsatz sowie Vernetzung von Entstehungs- u. Nutzungsorten. Es braucht:
Förderung für Auffindbarkeit und Verwaltung von OER
2. Softwareunterstützung im Erstellungs- und Nutzungsprozess sowie
3. Homogenisierung und Mapping statt blinder Standardisierung
Vision: In einer idealen theoretischen Welt gäbe es jede wissenschaftlich abgesicherte Information nur ein einziges Mal und würde von der (Wissenschafts)Gemeinschaft gepflegt. Auf diesen Informationen basierende Publikationen und Lernmaterialien würden sich automatisch ändern oder Überarbeitungsnotwendigkeit signalisieren, falls eine wissenschaftliche Erkenntnis überholt ist. Lernende sollten alle offenen Informationen und Dokumente aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft finden und für Bildungsaktivitäten nutzen können, bis hin zu Forschungsrohdaten.
Erste Schritte Richtung Vision: Um Inhalte am Entstehungsort einzusammeln, sind dezentrale Sammelknoten nötig. Diese existieren in Teilen (z.B. RADAR / NFDI - Forschungsinhalte, DDB - Kulturinhalte, ZOERR und Schulcampus RP - Lerninhalte/OER aus dem Bildungsbereich eines Bundesland). Während in Forschungsnetzwerken Inhalte für wissenschaftliche Nutzungsszenarien gebündelt und aufbereitet werden, ist für den Bildungsbereich ein Netzwerk nötig, das vorhandene (auch aus anderen Netzwerken stammende) Inhalte (u.a. OER) für bildungsspezifische Nutzungsszenarien aufbereitet. Länderlösungen können in so einem Netzwerk OER/Inhalte z.B. aus eigenen Lernsoftwaresystemen einsammeln und an diese ausliefern. Länderübergreifend sollten themenspezifische Sammlungen organisiert werden sowie nur einmal im Netzwerk nötige technische Services. Ein zentrales Schaufenster könnte Statistiken wie den OER-Status in Deutschland zeigen sowie qualitätsgesicherte Themen-Sammlungen, eine Suchfunktion und die Bildungsraum-Prototypen (Initiative Bildung Digital) mit Lerninhalten versorgen.
Kooperation vs. Konkurrenz und Marktbildung: Für den Netzwerkaufbau ist die Kooperation von Expert:innen von Akteuren nötig, die in den letzten Jahren Konzepte und Teillösungen aufbauten. In einem gemeinschaftsförderndem Projekt sollten Wissensasymmetrien abgebaut und durch gemeinsame Governance und Architekturen die Basis für einen Markt von Angeboten aufgebaut werden.
1. Auffindbarkeit & Verwaltung: Systematischer Ausbau eines
Repositorien-/Referatorien-Netzwerks mit dezentralen und zentralen Services
Die Etablierung von OER benötigt entsprechend der zuvorderst digitalen Natur der Materialien eine technische Infrastruktur, die die Speicherung, den Zugang und die Verteilung für die Anwendenden mit einer möglichst geringen technologischen Hürde ermöglicht. Daher soll ein flächendeckender Ausbau von angemessener technischer Infrastruktur befördert werden. |
→ Frage: Ist ein zentrales Repositorium sinnvoll? Vs. Referatorium vs. Länderlösungen?
Landeslösungen je Bildungsbereich: Initiale Sammelknoten sollten entstehende OER sammeln, z.B. je Bildungsbereich und Bundesland. Ziel solcher Erstsammelstellen sollte sein, alle zur Wiederverwendung geeigneten Inhalte zu sammeln und verfügbar zu machen.
Ein Positivbeispiel ist ZOERR, das über die Lernplattformen Baden-Württemberger Hochschulen Lerninhalte sammelt, redaktionell ordnet und Inhalte für weiterführende Referatorien bereitstellt. Ein zweites Positivbeispiel ist der Schulcampus Rheinland-Pfalz, der Inhalte aus dem Schulsystem sammelt und an das zentrale Referatorium WirLernenOnline weiterleitet.
Parallel bündeln heute solche Landeslösungen Inhalte von außen, um die lokale Lern- und Autor:innenumgebung nach eigenen Lehrplan- o.a. Systematiken mit Inhalten zu versorgen. Bei weiterführender Professionalisierung könnte diese Versorgungsfunktion von thematisch oder bereichsspezifisch spezialisierten Sammelknoten übernommen werden. Theoretisch denkbar wäre auch ein zentrales Referatorium/Repositorium (Konzepte für Pluralität und gegen Mißbrauch nötig).
Gesammelt werden sollten die von Autor:innen veröffentlichten Inhalte mit all ihren Bestandteilen. Diese Rahmenbedingungen sollten generell in Förder- und Finanzierungsbedingungen einfließen, um Wiederverwendbarkeit zu gewährleisten. Die Punkte 3 und 4 werden bisher oft vernachlässigt und verursachen rechtliche und praktische Hürden:
Metadaten (inklusive Urheberschafts- und Lizenzinformationen)
veröffentlichte Datei (z.B. das aus einem Textdokument erzeugte PDF)
alle Quelldateien (z.B. das bearbeitbare Textdokument und die Quelldateien enthaltener Bilder. Denn Nachnutzende wollen das OER ändern somit auch Beschriftung innerhalb von Bildern)
Einverständniserklärungen (z.B. fotografierte Personen) u.a. nötige Dokumentationen
Verfügbarmachen meint, dass weiterführende thematische Sammlungs- oder Auslieferungsknoten die Metadaten und die (Datei-)Inhalte selbst abrufen können. Das Verwalten von Metadaten macht Referatorien-Funktionalität am Netzwerkknoten nötig. Das nachhaltige, performante Bereitstellen von Dateien macht Repositorien-Funktionalität nötig (z.B. Auslieferung, Konvertieren/Abspielen, Redigieren).
Der Aufbau von reinen Referatorien ist nicht empfehlenswert, da so die Repositorien- Funktionalität an die Entstehungs- / Lagerorte der Inhalte in den Bildungsorganisationen verschoben würden. Dies würde die Lastfähigkeit von Lernplattformen der Schulen stören wenn viele Zugriffe von Außen erfolgen. Auch zwecks nachhaltiger Verfügbarkeit der Inhalte sind Repositorien essentiell, z.B. wenn Lernplattformen wegfallen oder an andere Adressen verschoben werden (broken links).
Initial sollte eine überschaubare Menge an Knoten (Referatorien/Repositorien) in so einem Netzwerk etabliert werden, damit in der Aufbau- und Professionalisierungsphase der Aufwand für Koordination und Wissensaustausch realistisch bleibt und politische Akzeptanz möglich wird. Denkbar wäre ein Knoten je Land und Bildungsbereich. Der Weiterbildungsbereich ist so diversifiziert, dass ggf. mit einem zentralen Knoten begonnen und sukzessive professionalisiert werden könnte.
Paralleles Aufzeigen von Mehrwerten in einem zentralen Schaufenster-Netzwerkknoten (Zentrales Adressbuch) würde in einigen Jahren eine sachliche Diskussion zum Thema Zentralisierung vs. Dezentralisierung ermöglichen, Kooperationen beim Aufbau würde Gemeinschaftssinn fördern und neue Kooperationsmuster aufbauen (die aus meiner Sicht essentiell sind, um in einer globalen digitalen Welt wettbewerbsfähig zu sein).
https://www.youtube.com/embed/eBX6ZFD_eKk
Qualitätsgesicherte Sammlungen sollten, ähnlich wie spezialisierte Bibliotheken oder Museen, je Fachgebiet (Physik, Bauwesen, Kunst/Kultur) und innerhalb des Fachgebiets je Lehrplanthema oder Sachthema (z.B. das Auge - Optik Physik vs. das Auge - Organ Biologie). In vorerst zentralen Referatorien sollten Fachredaktionen redaktionelle Betreuung leisten (digital erfahrene Pädagog:innen, Wissenschaftler:innen und Praxisexpert:innen). Sinnvolle Konzepte wie Amtszeiten, demokratische Wahlmechanismen, Gamification, Community- und Wettbewerbsmodelle sollten hier implementiert werden (s. WirLernenOnline). Community-Aktivitäten sollten mit Sammeln und Verbessern, dies kann in Unterrrichtsformate integriert werden. (Aufbau von Gemeinschaftssinn: Wir - ein Netzwerk).
2. Open-Source-Software im gesamten Prozess
Open-Source-Technologien können dazu beitragen, dass Bildungsmaterialien unabhängig von spezifischen, proprietären Softwarelösungen sind. |
→ Frage: Wie kann die Nutzung von Open-Source-Software im gesamten Erstellungsprozess von OER gefördert werden? Ist es überhaupt nötig? Um welche Art Software sollte es sich handeln?
“Zentrale“ Architekturkomponenten sollten Open-Source sein (Transparenz, kein Lock-in). Hierfür können bestehende Lösungen ausgebaut und verbunden werden. Innerhalb des Netzwerks braucht es einen freien Markt spezifischer Services (z.B. Editoren für Inhalteformate). Hier sollten Open-Source Angebote gefördert, aber auch kommerzielle Alternativen zugelassen werden,
z.B. wenn eine freie Alternative verfügbar ist oder wenn eine komplett neue Innovationen ohne Open-Source-Alternative nicht blockiert werden soll. Nutzer:innen sollten in jedem Fall frei wählen können und die Gefahr von Lock-in Effekten angezeigt bekommen. (siehe auch Punkt 3 → )
Beispielsweise könnten Editoren für Textdokumente im Netzwerk andocken und Anbieter der Open-Source-Lösung OnlyOffice in Wettbewerb mit Microsoft-Angeboten oder Apple-Produkten stehen. Findet ein/e Nutzer:in einen Inhalt, sollte ihr/ihm angezeigt werden, ob dieses Format nachhaltig und offen ist, welche Bearbeitungs- und Abspieltools verfügbar sind.
Architektur-Komponenten Beispiele | Markt Beispiele Einzelservices auf Basis von Compliance- und Schnittstellen-Vorgaben |
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3. Standardisierung - technisch und politisch
Die Etablierung von OER benötigt einen globalen bzw. mindestens nationalen, einheitlichen Metadatenstandard, um Interoperabilität und Medienformattransferierung zu gewährleisten. Gleichzeitig wird eine einfach zu bedienende, quelloffene Technologie zur Erstellung, Bearbeitung und Vernetzung von OER benötigt. |
→ Frage: Wie kann eine Standardisierung im föderalen Bildungssystem Deutschlands technisch und politisch gelingen?
Um ausreichende und gute Metadaten zu erfassen, braucht es keinen neuen Standard sondern Softwaretools, Redaktionsprozesse und Kooperation.
Bei Menschen versucht man nicht deren Sprache zu standardisieren, sondern macht Übersetzung intelligenter. Unsere Energie sollte nicht vornehmlich in neue Standardisierungen fließen, sondern in die Erzeugung nutzbarer Metadaten (Softwaretools zur Generierung, Redaktionen). Denn bei WirLernenOnline hat sich gezeigt, dass wenige Wochen intelligenter Redaktionsarbeit hilft, Maschinen das automatische Generieren von Metadaten beizubringen. Sind erst einmal sinnvolle Metadaten in irgendeinem Standard generiert, lässt sich dies heutzutage schon sehr gut in andere Formate übersetzen.
Ob ein Anbieter intern das Metadatenformat LOM oder EAF nutzt, ist weitgehend unerheblich, solange interne Informationen in extern verwendete Vokabulare und Strukturen übersetzbar sind. Dabei ist das Zielsystem wichtiger als der Standard. Wenn ein Quellsystem zwischen “Dozent”, “Trainer” unterscheidet und daraus unterschiedliche Funktionen resultieren, sollte nicht auf den Standardwert “Lehrende” reduziert werden. Beim Austausch zwischen Systemen können Originalwerte mitgegeben werden, da das Zielsystem vielleicht zwischen “Professor”, “Seminarleitende” unterscheidet.
Die Mehrheit derzeitiger Metadaten enthält so wenig Information, dass Übersetzungs- und Generierungsmechanismen keinen Ansatzpunkt finden. Daher braucht es initial und begleitend Menschenkraft und zudem Softwaretools zur Generierung. Weitere Konzepte braucht es im Usability- und Erstellungs- / Nutzungsprozess. Denn falls Nutzer:innen um Metadaten gebeten werden, dann peu à peu im Erstellungsprozess, anregend, spielerisch, mit guter Usability. Metadaten lassen sich auch im Nutzungsprozess generieren. Hier gibt es mehr Konzepte als Umsetzungen und es Bedarf der Förderung.
Eine gute Implementation solcher Mechanismen kann nicht von jedem einzelnen Autorenwerkzeug im Netzwerk geleistet werden:
Es braucht zentrale Services, die angeschlossene Systeme beim Einsammeln und Übersetzen von Metadaten unterstützen und ähnlich dem Bibliotheksbereich Fachredaktionen (Bibliothekare), die Lücken, zwischen der Eingabebereitschaft von Nutzer:innen und Maschinengeneratoren schließen (nur für ausgewählte qualitätsgesicherte Inhalte).
Angeboten werden sollte eine Softwarebibliothek und zentral nutzbare einbindbare Services sowie Beratung und Wissenstransfer. Ein Querschnittsprojekt, das an o.g. Schaufenster arbeitet, sollte dies leisten und z.B. folgende Services erarbeiten:
Metadateneditoren / Erfassungsfunktionen
Lizenzsierungsassistent
Generierung eindeutiger Identifikatoren für ein Dokument (ähnlich ISBN), Urheber oder anderer Katalogwerte auf Basis von Normdaten
Metadatengeneratoren, Transkription von Audio, Bilderkennung etc.
Dankeschön,
dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Es folgen weiterführende Links, falls Sie tiefer einsteigen möchten.
Links zu Weiterführendem
JOINTLY Kooperation / WirLernenOnline-Projekt OER besser finden Bestehende Konzepte und Lösungen Autor:innen: Workshop-Teilnehmende seit 2013 Link zum Kurzvideo |
JOINTLY Kooperation / AG Open Education Agil fortgeschriebene Anleitungen und Infosammlungenk zu: Wie können Online-Lerninhalte auffind- und nachnutzbar bereitgestellt werden? Übersicht zu Good Practices für Bildungseinrichtungen und Einzelpersonen |
JOINTLY Kooperation OERde Handlungsfelder 2018+ Ergebnisse der AG 1 und 2 |
JOINTLY Kooperation Video: OER-förderliche Infrastrukturen - Empfehlungen von Expert:innen |
Öffentlich einsehbare Rückmeldung von Annett Zobel
zur OER-Strategie BMBF 2021