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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Beschreibung

Gesetz zur besseren Durchsetzung von Barrierefreiheit bei Verbraucherendgeräten und speziellen Dienstleistungen, umgesetzt durch die “Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSGV).

Das Gesetz betrifft nicht grundsätzlich alle Webseiten. Ein Blick in §1 Abs. 2 der BFSGV zeigt, dass das reine kostenlose Anbieten von Inhalten im Internet nur betroffen ist, wenn der Begriff der “Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr”2 erfüllt wird.

“Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” widerum sind definiert als “Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden”.3

Obwohl also das kostenfreie Anbieten von OER an sich genau das Gegenteil dieses Szenarios darstellt, ist trotzdem Vorsicht geboten – es spielt nach Gesetz nämlich keine Rolle, wer den Verbrauchervertrag mit dem Benutzer abschließt, sondern es kommt nur darauf an, ob das Webangebot generell auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags (mit wem auch immer) abzielt.5 Wer also beispielsweise Werbung schaltet, muss sich die Unterstellung gefallen lassen, dass die Werbung ja auch angeklickt werden soll. Im Zweifelsfall also besser Rechtsberatung einholen.

Hinweis:

Der Begriff der “Telemedien” aus dem Telemediengesetz (TMG) wurde 2024 ersetzt durch den Begriff der “digitalen Dienste” aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)4.

Typ des Standards

Verordnung

Einsatzbereich

Rechtliche Rahmenbedingungen

Barrierefreiheit

Institution

Bundesrepublik Deutschland

Veröffentlichung

Inkrafttreten: 28.06.20251

Quellen:

1 § 22 BFSGV Inkrafttreten 🡵 
2§ 1 BFSG Zweck und Anwendungsbereich - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
3§ 2 BFSG Begriffsbestimmungen - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
4 https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html
5 https://www.piltz.legal/news/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-fuer-welche-apps-und-websites-gilt-das-bfsg-teil-2

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