Onlinezugangsgesetz (OZG)
Beschreibung
Im Jahr 2017 trat das "Gesetz zur Verbesserung des Onlizugangs zu Verwaltungsleistungen - Onlinezugangsgesetz (OZG)" in Kraft, welches Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Dazu müssen einerseits die Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden, andererseits muss die entsprechende IT-Infrastruktur geschaffen werden, die den Nutzer\*innen ermöglicht entsprechende Services zu nutzen. Die OZG-Leistungen wurden in Themenfelder eingeteilt, von denen eines das Themenfeld "Bildung" ist (Themenfelder). Hier werden 20 OZG-Leistungen definiert, die zukünftig digital abgewickelt werden können sollen. Im Rahmen der OZG-Umsetzung wird auch die EU-Verordnung [[Single Digital Gateway (SDG)]] umgesetzt.
Typ des Standards
Staatlicher Standard
Einsatzbereich
Rechtliche Rahmenbedingungen
Institution
Bundesministerium für Inneres
Veröffentlichung
2017