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4. Rechtliche Unauffälligkeit

4. Rechtliche Unauffälligkeit

Ein geprüfter Inhalt soll nicht nur unseren pädagogischen und inhaltlichen Ansprüchen entsprechen, sondern auch nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Die geltenden Gesetze bilden den Rahmen für das, was erlaubt und was nicht gestattet ist. Dieser Bereich beschreibt die Metadaten der rechtlichen Unauffälligkeit.

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